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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:39:49 *
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Autor Thema: Durchhaltezahlung im 5 und 6 Jahr  (Gelesen 1355 mal)
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frank1971
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« am: 29. November 2007, 10:36:13 »

Hallo,
habe eine Frage.
Meine WVP endet 07/08 in den letzten Jahren habe ich hohe pfänbare Beträge abgeführt (1500-2000EUR/ Monat).
Im 5 und 6 Jahr sollte ich ja hiervon eigentlich 10 bzw.  15% zurück erhalten.
Mein TH hat sich in diese Richtung aber noch nicht gerührt.
Was soll ich jetzt machen Ihn zur Zahlung auffordern ?
Mich ans Amtsgericht wenden ?

Wäre für eine Antwort dankbar

Gruß
Frank
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dobberstein
weiß was
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Offline Offline

Beiträge: 453

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« Antworten #1 am: 29. November 2007, 14:22:40 »

Seit wann bist du in der WVP bzw.  wann ist dein Verfahren aufgehoben worden ?  !!!!! § 292 InsO
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pd
paps
Moderator
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Offline Offline

Beiträge: 6193

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« Antworten #2 am: 29. November 2007, 21:15:22 »

Und Eröffnungstermin ?

Ansonsten gilt:
Auszahlung nach dem  5. / 6. Jahr zusammen mit der Jahresabrechnung des TH.
Bei neuem Recht beginnt das zählen nach dem Schlußtermin.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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