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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:48:12 *
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Autor Thema: EV abgeben privat / Geschäftsführer GmbH  (Gelesen 1393 mal)
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dreaminthedark
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« am: 11. Juni 2010, 09:57:05 »

Hallo,

da schon 2 meiner Schuldner einen Haftbefehl zur Abgabe der EV erwirkt haben, wollte ich diese abgeben (als Privatperson). Ich bin Geschäftsführer einer GmbH, (alleiniger, ohne Mitarbeiter oder Teilhaber) allerdings zahle ich mir keinen Lohn, die GmbH erwirtschaftet keinen Gewinn. Können die Gläubiger auf Konten oder Besitz der GmbH zu greifen??




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« Antworten #1 am: 11. Juni 2010, 10:07:16 »

Guten Morgen,

Sie meinen sicherlich Gläubiger nicht Schuldner oder?
Sind die Forderungen gegen Sie als Privatperson oder gegen die GmbH?
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dreaminthedark
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« Antworten #2 am: 11. Juni 2010, 13:43:48 »

Entschuldigung, ja ich meinte Gläubiger! Ich selber habe zwar noch zwei Titel gegen Schuldner aber die sind woh aussichtslos.

Die Forderungen bestehen gegen mich als Privatperson.
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Fallera
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« Antworten #3 am: 11. Juni 2010, 14:09:07 »

Grundsätzlich die Vermögen von GmbH, Geschäftsführer und Gesellschafter haftungsmäßig konsequent zu trennen. Lt. BGH kann dies jedoch aufgehoben werden, wenn hierdurch z. b. Gläubiger mutwillig geschädigt werden. 
Typisches Beispiel ist die 1 Mann GmbH und der Porsche als Geschäftswagen. Hier könnten die Gläubiger per Gerichtsbeschluss eine Pfänung erwirken wenn hierdurch die Forderungen beglichen werden könnten. Muss natürlich alles im Verhältnis stehen.
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dreaminthedark
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« Antworten #4 am: 14. Juni 2010, 09:15:56 »

mhhh, denke die Gefahr besteht nicht. Die GmbH läuft leider nicht sehr gut, es sind kaum Gewinne zu erwarten, allerdings kommen ab und an größere Geldbeträge auf das GmbH Konto ( Kundenzahlungen), diese reichen aber kaum aus, um den Verpflichtungen der GmbH nachzukommen. Firmenwagen gibt es nicht, nur ein kleines Büro ohne hochwertige Ausstattung.
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« Antworten #4 am: 14. Juni 2010, 09:15:56 »



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