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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:48:50 *
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Autor Thema: EV oder lieber versuchen rauszuschieben ?  (Gelesen 516 mal)
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MickDee
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« am: 11. März 2008, 14:26:59 »

Hallo nochmals.

Ich habe heute vom GV eine Einladung bekommen, am 20.3. zur Abgabe einer EV zu erscheinen.
Nun habe ich alle Gläubiger anschreiben lassen, sich bis zum 30.3. mit Ihren Forderungsaufstellungen zu melden.
Ich möchte Anfang April die Regelinsolvenz eröffnen.

Soll ich nun jetzt vor der Insolvenz die EV abgeben oder lieber versuchen den Termin beim GV nach hinten zu verschieben ?

Danke für eure schnelle Hilfe

Micha
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paps
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« Antworten #1 am: 11. März 2008, 20:58:47 »

Da Sie in Insolvenz gehen wollen, wäre es egal das noch die EV abgegeben wird.

Sie können ja mit dem GV reden, ob er in Anbetracht der Tatsache, dass die RI ernsthaft angegangen wird, eine Verlängerung bewirkt und sich so den Weg zu ihnen sparen kann.
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Paps
 
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MickDee
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« Antworten #2 am: 12. März 2008, 09:24:24 »

Zitat
Sie können ja mit dem GV reden, ob er in Anbetracht der Tatsache, dass die RI ernsthaft angegangen wird, eine Verlängerung bewirkt und sich so den Weg zu ihnen sparen kann.

Hallo Paps,

ein MUSS besteht demzufolge nicht für den GV, die EV hinauszuzögern, da ich ja bereits ein Aktenzeichen bei einer gewerblichen Schuldnerberatung habe ?
Wie sollte ich die Sache beim GV angehen ?
Was sollte ich dort sagen, damit ich Chancen habe auf eine EV zu verzichten ?
Sorry wenn ich schreibe wie ein hilfloses Kleinkind  dntknw , aber es ist ein schwerer Schritt den ich tuen muss, der mir neu ist und den ich nicht wiederholen möchte....

Beste Grüße

Micha
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 12. März 2008, 12:48:43 »




"Nun habe ich alle Gläubiger anschreiben lassen, sich bis zum 30.3. mit Ihren Forderungsaufstellungen zu melden. Ich möchte Anfang April die Regelinsolvenz eröffnen."

Es ist nicht zwingend erforderlich, eine aktuelle Forderungsaufstellung aller Gläubiger vor einem Regelinsolvenzantrag abzuwarten. Was bezwecken Sie damit?

Solange der Antrag nicht beim Insolvenzgericht liegt, gibt es keinen (vorläufigen) Vollstreckungschutz.



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paps
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« Antworten #4 am: 12. März 2008, 19:18:11 »

Zumindest hier ist es so, dass wir unsere GV`s kennen.

Wenn die Schuldnerhilfe dort anruft und sagt, dass der Schuldner in der aktiven Vorbereitung der Insolvenz ist, dann kann mit den meisten GV`s eine Terminverlängerung erreicht werden.

Aber auch nur dann, wenn der Außergerichtliche Einigungsversuch schon läuft.


In ihrem Falle gibt es aber wegen der Regelinsolvenz keinen wirklichen Grund, den Termin hinauszuzögern.
Ist der Antrag nachweislich(Aktenzeichen bekommen Sie beim Gericht telefonisch spätestens 2 Tage nach Abgabe des Antrages) gestellt, kommt der Gv nicht.
« Letzte Änderung: 12. März 2008, 19:19:42 von paps » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 12. März 2008, 19:18:11 »



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