Wenn man was zu verkaufen hat.

Solange das Verfahren nicht eröffnet ist (bisher nur beantragt) kann man auch richtig viel über Ebay selbst verkaufen. Der IV kann die Einkünfte nach Insolvenzeröffnung aber einziehen und wird dies wahrscheinlich auch tun. Wichtig ist Zahlungseingang vor Insolvenzbeginn und natürlich auch Geld ausgeben oder abheben vor Insolvenzbeginn. Man muss deshalb ein bischen schnell sein, schneller als das Insolvenzgericht. Der Weg von Dr. Mabuse geht natürlich auch.
Man hätte ja mit dem Insolvenzantrag auch etwas warten können (bis die Ebay Sachen unter den Hut sind).
