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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:50:21 *
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Autor Thema: Ebay verkauf trotz InSo  (Gelesen 565 mal)
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WitchLady86
Jungspund
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« am: 14. Dezember 2009, 07:38:26 »

Hallo habe mal eine frage hab was bei Ebay verkauft nun ist die frage hätt ich das bei der TH/IV melden müssen oder ist das egal den waren grad mal 50,00€ und da ich ja unpfändbares einkommen habe weiß ich ja nicht ob ich das hätte abterten müssen?
Steht ja auch auf den Kontoauszug und die musste ich jetzt zu gericht schicken hat das konsequenzen für mich?

DANKE schon mal im voraus
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paps
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« Antworten #1 am: 14. Dezember 2009, 17:36:25 »

Wenn Sie unpfändbare Sachen verkauft haben, hat es keine Konsequenzen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Kupfer23
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« Antworten #2 am: 28. Juli 2010, 23:04:49 »

Sind gebrauchte Taschenbücher auch unpfändbare Sachen?
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evidence
Grünschnabel
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« Antworten #3 am: 29. Juli 2010, 01:25:34 »

Dachte du wärst schuldenfrei? Habe deinen Beitrag vor wenigen Monaten gelesen!
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paps
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« Antworten #4 am: 29. Juli 2010, 20:14:07 »

Das muss ja nicht bedeuten, dass Kupfer23 für sich fragt.

Ohne das genauer auszuführen.
Ja, unpfändbar.

Ausnahmen beliebte Sammelserien.
Fix und Foxi bekommst du als Serie (1-104) für etwas über 1.000,-
Hier würde sich eventuell eine Versteigerung durch den TH noch rechnen, wenn er einen Sammler kennt.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 29. Juli 2010, 20:14:07 »



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