relativ schwierig ohne Kenntnisse aller Hintergründe und Verträge was zu sagen.

Erst mal haftet Ihre Frau, genauso wie die Geschwister, gesamtschuldnerisch in voller Höhe.
Nach der Rückabwicklung sind also die verbelibenden und Gerichtskosten zu bezahlen.
Die Höhe wäre dann abhängig davon, was noch an Geld aus dem Verkauf vorhanden ist.
Sie tangiert es nur am Rande.
Haftbar für die Schulden Ihrer Frau sind Sie nicht.
Auch an Ihre Eigentumswohnung kann keiner ran, wenn sie mit dem rückabgewickelten Verkauf nichts zu tun haben.
Ob und wie Ihre Frau ihre Lebensversicherung einsetzen muß oder diese per Pfändungsbeschluß verwertet wird, kann man ohne Kenntniss der anderen Umstände nicht sagen.
Wie oben bereits gesagt, wird Ihre Familie dann mit mehr oder weniger Kontakt zum ehemaligen Käufer und dessen Anwalt rechnen müssen.
Dessen Gebühren sind dann auch noch Forderungsgegenstand gegen ihre Frau