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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:56:39 *
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Autor Thema: Eheschliessung, Nachteile für den Partner?  (Gelesen 545 mal)
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Samso
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« am: 09. Oktober 2008, 11:24:37 »

Hallo alle zusammen,

meine Situation: Mein Lebensgefährte ist verschuldet und ist momentan das Insolvenzverfahren mit den Anwälten am besprechen.
Wir wollten eigentlich heiraten, nun weiss ich nicht ob ich dadurch benachteiligt werde, mein Einkommen mit einkalkuliert wird etc.

Dazu kommt das mein Lebensgefährte mir nicht viel Informationen zu diesem Thema preisgibt und ich nicht weiss was auf uns zukommt. Mir sagen auch die ganzen Fachbegriffe nichts, weil ich nie damit zu tun hatte.

Das Einzige was gesagt worden ist: wenn er 8000 € sofort zahlen kann alles beglichen ist
und wenn nicht er 6 Jahre bei einem Gehalt von 1500 €, 700 € abzahlen muss. Als Info sage ich dazu das die offene Summe ca 24.000 € beträgt. Mir kommt das alles spanisch vor, erstens warum sollte man ihm die Möglichkeit geben nur 8000 zu zahlen und alles ist vorbei und im zweiten Fall komme ich bei 6 Jahren, 700€ auf eine Summe von 50.400€.

Kann mir jemand ein wenig auf die Sprünge helfen, bin ratlos. Danke im vorraus.
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #1 am: 09. Oktober 2008, 12:18:22 »

Wir wollten eigentlich heiraten, nun weiss ich nicht ob ich dadurch benachteiligt werde, mein Einkommen mit einkalkuliert wird etc.

-> nein, das Einkommen und Vermögen des Ehepartners wird nicht von der Insolvenz erfasst


Das Einzige was gesagt worden ist: wenn er 8000 € sofort zahlen kann alles beglichen

-> dabei dürfte es sich um einen außergerichtlichen Vergleich durch Einmalzahlung handeln, vorausgesetzt, die Gläubiger stimmen zu. Gibt es diese Zustimmung ?


und wenn nicht er 6 Jahre bei einem Gehalt von 1500 €, 700 € abzahlen muss.

-> da kann etwas nicht stimmen. Bei einem monatlichen Arbeitseinkommen von 1.500,00 Euro und unterstellt, es sind keine unterhaltspflichtige Personen (bspw. Kind, Ehepartner)  zu berücksichtigen, wäre wären gem. Lohnpfändungstabelle Spalte 0 lediglich 360,40 Euro pfändbar und im Rahmen eines Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren für die Dauer von 6 Jahren abzuführen.

Wie man auf 700,00 Euro kommt, ist nicht ganz nachvollziehbar.  Stammt diese Aussage von einer Schuldnerberazung oder einem Anwalt ?




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Samso
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« Antworten #2 am: 09. Oktober 2008, 13:03:17 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Aussage stammt von einem Anwalt.

Ob es die Zustimmung gibt weiss ich nicht, wobei ich davon aussgehe wenn der Anwalt ihm diese Möglichkeit anbietet. Ich erkundige mich da nochmal.
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MissTraut
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« Antworten #3 am: 09. Oktober 2008, 18:27:16 »

Hallo,

ich kann es mir einfach nicht verkneifen:

Dazu kommt das mein Lebensgefährte mir nicht viel Informationen zu diesem Thema preisgibt ...

Sollte er aber, bzw. solltest Du einfordern, schließlich plant ihr eine gemeinsame Zukunft.

LG
MissTraut

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