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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:03:35 *
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Autor Thema: Eidesstattliche Versicherung  (Gelesen 348 mal)
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beate202
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« am: 11. Juni 2009, 16:15:53 »

 rougi

Hi habe erneut eine frage ,

meine Insolvens ist seit dem 4.6.2009 eröffnet.

Habe gestern den Brief vom Treuhändler bekommen wo  er auch eine eidesstattliche Versicherung von mir haben möchte.

Wie soll ich mich verhalten,oder was für einen einfluss hat die Eidesstattliche Versicherung auf die Insolvenz?????


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foxtra
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« Antworten #1 am: 11. Juni 2009, 17:11:32 »

Hallo Beate,

gar keine. Damit bescheinigen Sie nur, das Sie tatsächlich kein Vermögen haben, um Ihre Schulden zu begleichen. I.d.R. ist die EV fast schon eine Vorstufe der Insolvenz. Sie wird oft vom GV verlangt, wenn er Forderungen eintreiben soll, dieses aber fruchtlos verläuft.
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juergengrisu
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« Antworten #2 am: 11. Juni 2009, 17:17:31 »

Hi

Das habe ich noch nicht gehört....? ich habe meinen Treuhänder damals meine Gesamte Akte gegeben habe zu ihm gesagt ,,alle Karten auf den Tisch'' das war alles ... nun habe ich es Bald geschafft Febr 2010....

beste grüße von
juergengrisu
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« Antworten #3 am: 11. Juni 2009, 18:46:56 »

m.E. ist es eine Selbstauskunft, da der TH zur Abnahme der EV nicht berechtigt sein dürfte.
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« Antworten #4 am: 11. Juni 2009, 19:49:32 »

 :?Wie soll ich mich jetzt verhalten????

Ich weiß das ein Gläubiger im März eine Lohnpfändung bei meinem Arbeitgeber machen wollte.

Vieleicht hat es ja damit was zu tun .???
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 11. Juni 2009, 19:49:32 »



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« Antworten #5 am: 11. Juni 2009, 23:29:06 »

was genau steht in dem Schreiben des TH?
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« Antworten #6 am: 12. Juni 2009, 13:32:53 »

Mit Beschluss vom 4.06.2009 des Amtsgericht Düsseldorf- 
wurde über mein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet und
Rechtsanwalt ...........Zum treuhändler bestellt.


In Kenntnis der Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und der Strafbarkeit
der Versicherung falscher angaben an Eides Statt versichere ich hiermit
an Eides statt zur Vorlage durch den insolvenzverwalter bei dem Insolvenzgericht,dass ich  zum Zeitpunkt der Inslovenzeröffnung nur über das in dem Vermögensverzeichnis vom 24.04.2009 bezeichnete Vermögen verfügt habe.


Dabei handelt es sich im Einzelnen um die folgenden:

Bargeld    xxxEuro
Kontostand xxx Euro

Brutto Arbeitseinkommen XXX Euro

Lebensversicherung   1 Erinnerungswert

Fuhrpark        1Erinnerungswert




Das wars huh
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paps
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« Antworten #7 am: 12. Juni 2009, 18:29:32 »

m.E. hat das mit der EV weniger zu tun, sondern das Gericht möchte das Vermögensverzeichnis präzesiert haben.
Insbesondere den Rückkaufswert der LV und den Wert des PKW.

Wieso zweifelt das Gericht an den Angaben?
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« Antworten #8 am: 12. Juni 2009, 22:28:48 »

Das weiß ich auch nicht .

Das ist keine Lebensversicherung sondern einer Risiko Versicherung.

 huh

????
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« Antworten #9 am: 12. Juni 2009, 23:14:45 »

Teilen Sie doch die Werte mit, wie diese zum Zeitpunkt waren.

Lassen Sie sich von der Versicherung den Rückkaufswert telefonisch geben.
Auch bei einer Ri-LV enstehen diese wegen der Durchschnittsbeitragsberechnung und dem geringeren Todesrisiko in den ersten Jahren.
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