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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 12:04:15 *
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Autor Thema: Eidesstattliche Versicherung auch bei Insolvenzverfahren ?  (Gelesen 482 mal)
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nsolventer
weiß was
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« am: 09. November 2009, 22:41:41 »

Habe eine Frage zur EV. Wenn man ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist dann die Abgabe einer EV zwingend notwendig (z.B. gegenüber Insolvenzverwalter oder Treuhänder) ? Oder erfolgt das grundsätzlich nur auf Antrag eines Gläubigers durch einen beauftragten Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsvollstreckung ?
 gruebel
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lucca_m
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« Antworten #1 am: 09. November 2009, 23:24:24 »

Im Grunde ist der Insolvenzantrag, wenn er denn vernünftig gestellt wird eine "eidestattliche Versicherung" bzgl. der darin gemachten Angaben.

In einem Insolvenzverfahren können Sie aber dennoch zur Abgabe einer e.V. gezwungen werden, aber nur für Verbindlichkeiten, die nach Eröffnung entstanden sind.
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nsolventer
weiß was
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« Antworten #2 am: 11. November 2009, 14:36:18 »

Naja es besteht ja dennoch ein Unterschied ob ich die EV aufgrund einer Selbstauskunft abgebe oder ob ein Gerichtsvollzieher vorher nochmal die Wohnung durchschnüffelt ob er nicht doch irgendein Schmarrn findet den er pfänden will. Ob etwas wertvoll ist oder nicht liegt ja auch ein Stück weit im Ermessen.
 Oh_no
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paps
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« Antworten #3 am: 11. November 2009, 16:43:26 »

Manche IV möchten beim Erstgespräch nochmal eine Erklärung an Eides statt.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags: eidesstattliche Versicherung  Insolvenz 
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