Die eidesstattliche Versicherung ist eine Selbstauskunft über die eigenen Vermögensverhältnisse. Dazu ist eine Belegung der Angaben nicht notwendig. Sonst bräuchte man ja keine Versicherung an Eides statt, in der Falschangaben strafbar sind.
Ich weiß nicht ob GV dazu neigen diese Angaben aus Kontoauszügen ablesen zu wollen und auch nicht ob sie dazu berechtigt sind bzw. der Schuldner dazu verpflichtet ist. M.E. nein. Vermutlich machen das GV trotzdem um den Schuldner vor Falschangaben und einhergehender Strafbarkeit zu schützen.

Hier ist übrigens ein Muster, was da so alles abgefragt wird.
http://www.meine-schulden.de/musterbriefe/eidesstattliche_versicherung