Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 14:07:33 *
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Autor Thema: Eidestattliche Erklärung trotz privater Insolvenz ?  (Gelesen 821 mal)
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Baddi
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« am: 20. Dezember 2008, 23:07:10 »

Hi,

Ein Kummpel hatte private Insolvenz angemeldet.Nun soll er ,von einem Gläubiger aus, eine eidesstattliche Erklärung abgeben.Muss er dies tun, obwohl er schon in der private Insolvenz ist?

Vielen Dank

Gruss Baddi
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paps
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« Antworten #1 am: 20. Dezember 2008, 23:43:35 »

für einen Insolvenzgläubiger nein.
Für einen Neugläubiger ja.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 21. Dezember 2008, 00:28:24 »

ist denn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet?
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Baddi
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« Antworten #3 am: 21. Dezember 2008, 03:11:23 »

Ja, das Insolvenzverfahren ist schon eröffnet.

Viele Dank für eure schnelle Antwort  biggrin
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Mausilein


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« Antworten #4 am: 21. Dezember 2008, 15:35:30 »

Insolvenzgläubiger sind die Gläubiger, die Forderungen bis zu Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben.

Neugläubiger sind Gläubiger, die Forderungen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 21. Dezember 2008, 15:35:30 »



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Baddi
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« Antworten #5 am: 21. Dezember 2008, 23:17:45 »

Kann mir irgentjemand sagen, wo ich das überprüfen kann ?
Also ich meine wo dies gesetzlich verankert ist? Paragraph 3 Absatz 2  oder so...
Selbst bei Wikipedia finde ich nichts dazu..

Danke
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paps
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« Antworten #6 am: 21. Dezember 2008, 23:44:57 »

§ 38 InsO Insolvenzgläubiger

§89 InsO Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Baddi
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« Antworten #7 am: 23. Dezember 2008, 20:04:40 »

wow.....Super :-)

Danke schön :-)

Fröhliche Weihnachten Euch
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