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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 14:12:02 *
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Autor Thema: Eidestattliche Versicherung abgegeben? Ja oder nein?  (Gelesen 481 mal)
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Chiara_34
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« am: 21. Dezember 2011, 23:48:41 »

Hallo,

es geht um folgendes: Letztes Jahr hatte ich Besuch vom GV,dieser wollte mir aufgrund meiner Steuerschulden beim FA die EV abnehmen. Der Besuch von ihm verlief recht eigenartig weil er nämlich,wenns hochkommt ,5 min da war und sofort wieder verschwand. Er hat sich nicht umgeschaut,hat mich lediglich gefragt ob ich Vermögen hab,ein Sparbuch,Lebensversicherung, von was ich lebe und wo ich mein Konto habe.Er wollte auch keine Unterlagen sehen..wie gesagt (ich muß sagen ich war extrem aufgeregt weil es das erste mal war),nach 5 min war er wieder weg.Er hat mich auch nicht aufgeklärt bez. Aussage an Eides Statt..es ging alles sehr sehr schnell....ein paar Monate später stand plötzlich ein GV vom Antsgericht vor meiner Türe,der kam wegen Schulden bei meiner ehemaligen Bank....Er meinte ob ich bereit wäre etwas zu zahlen ansonsten müsse er mir die EV abnehmen..Ich habe ihm gesagt,dies hätte ich doch bereits getan..Daraufhin war er sehr verwundert und meinte das das eigentlich nicht sein könnte denn er hätte nichts einsehen können von mir in diesem schuldnerverzeichnis..ob ich mir denn sicher wäre diesbezüglich..ich habe ihm erklärt wie der besuch des letzten GV´s abgelaufen ist,das alles sehr sehr schnell ging..so schnell konnt ich selbst kaum schauen wie der wieder zur Türe raus ist...er fragt mich ob der GV ein ausführliches Protokoll hatte mit 4 seiten , ob er mich über alles aufgeklärt hat? an das Protokoll erinnerte ich mich nicht mehr,ich habe mich nur an die Fragen erinenrt die er mir gestellt hat...Na gut, ich hatte mich mit dem GV auf ne monatliche Rate geeinigt und er ist wieder gegangen (nachdem er im übrigen meine komplette wohnung durchsucht hat,sämtliche Ordner durchsucht hat etc., war echt übel)...
Der GV meinte das müsse ein anderes "Formular" gewesen sein welches der GV aus´gefüllt hat..welches kann das gewesen sein bzw. wie nennt sich dieses? war es garkeine EV die ich beim ersten GV abgegeben habe? wie muß denn im Normalfall eine EV ablaufen?

Viele Grüße,
Chiara_34
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Feuerwald
Moderator
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« Antworten #1 am: 22. Dezember 2011, 00:17:06 »

 vom GV,dieser wollte mir aufgrund meiner Steuerschulden beim FA die EV abnehmen

- da kann man nur raten. Der Gv vom FA war vermutlich ein Vollziehungsbeamter und kein GV. Wenn die EV nicht ins Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, gibt es vermutlich auch keine. Dann kan der Gv eine erneute EV verlangen. Die Ev ist ein mehrseitiges Formular das unterschrieben werden muss. Entsprechend müsste der GV oder der VB Sie informieren, was da unterschrieben wird.


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