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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 13. März 2010, 14:09:39 *
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Autor Thema: Eigenheimzulage  (Gelesen 178 mal)
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benny0123
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« am: 08. Februar 2010, 19:55:12 »

Hallo

wer weiß was mit der eigenheilzulage passiert die RSB ist seit letztes jahr erteil und es sind noch drei jahre eigenheimzulage vom finanzamt offen

geht das in die masse mit rein sprich zum Th ?????
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Thommy_81


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« Antworten #1 am: 09. Februar 2010, 14:05:26 »

Hallo !!

Irgendwie verstehe ich deine Frage nicht !

Wenn die Restschuldbefreiung seit letztem Jahr erteilt ist, bist du doch durch mit deiner Insolvenz!?! dntknw

Sprich keiner darf dir mehr was weg nehmen!

Oder bringst du was durcheinander!?

Gruß Thommy
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benny0123
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« Antworten #2 am: 10. Februar 2010, 13:11:50 »

hey

ich habe letztes jahr die aufhebeung bekommen des meinte ich eigentlich ob die eigenheimzulage mit rein gehr oder dies nich so ist und die steuerrückerstattung ????


grüßle
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paps
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« Antworten #3 am: 10. Februar 2010, 18:59:25 »

Was ist mit dem geförderten Objekt?
Ist es in der Inso oder in der ZV, dürfte m.E. keine Eigenheimzulage mehr gezahlt werden.
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Mfg aus dem "Grünen Herzen" Deutschlands
Paps


Paps ist Initiator einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
benny0123
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« Antworten #4 am: 10. Februar 2010, 19:35:09 »

hey

das objetk ist nich in der masse drin da hat sich die bank gewehrt zum glück  wink

hat das mit dem was zu tun versteh ich net ?????
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. Februar 2010, 19:35:09 »


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paps
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« Antworten #5 am: 10. Februar 2010, 20:05:38 »

Eine der Grundlagen ist, dass das geförderte Objekt auch selbst bewohnt wird.

Bestehen Schulden beim FA würde mit diesen aufgerechnet werden.
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Mfg aus dem "Grünen Herzen" Deutschlands
Paps


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benny0123
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« Antworten #6 am: 10. Februar 2010, 21:37:36 »

hey

in dem obejkt wohne ich und meine frau drin.

ob beim FA schulden sind normal nich

grüßle
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ThoFa
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« Antworten #7 am: 13. Februar 2010, 13:54:17 »

Hallo,

die Bank hat sich wahrscheinlich nicht gewehrt, sondern das Objekt ist so hoch verschuldet, dass der Insolvenzverwalter es aus der Masse freigegeben hat.

Eine Aufrechnung des Finanzamts ist nicht möglich (§ 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ).

Insoweit sehe ich im Moment nichts, was gegen die Auszahlung der EHZ an Sie spricht.

MfG

ThoFa
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benny0123
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« Antworten #8 am: 14. Februar 2010, 13:17:45 »

hallo

das objekt war von anfang an  nicht in der inso drin es wurde nur das kfw gekündigt weil ich in der inso bin sonst nichst.

der th hat nix dazu bei getragen oder irgendwas geschrieben das dies aus der masse soll !!!

grüßle 
 
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ThoFa
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« Antworten #9 am: 14. Februar 2010, 13:59:34 »

Hallo,

das ginge nur, wenn Sie nicht als Eigentümer eingetragen sind. Sind Sie es nicht?

MfG

ThoFa
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