Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 14:13:53 *
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Autor Thema: Eigens Auto ja oder nein?  (Gelesen 3739 mal)
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Sonnenstern
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« am: 24. Juni 2008, 08:48:49 »

Hallo ich bin neu hier und habe mal eine frage. Wir sind seit November 2007 in der Insolvenz haben eine Firma gehabt mit drei Fahrzeugendie wir alle abgeben mußten. Mein Mann hat im Dezember 2007 direkt eine neue Stelle angefangen die 70 km entfernt ist. Mein Vater hat uns dafür ein altes Auto zu Verfügung gestellt. ist es uns nicht erlaubt ein eigenes Fahrzeug zu haben ?  Oder durfte der IV uns alle Fahrzeudge weg nehmen? Mein Mann muß ja
schließlich zur Arbeit kommen.
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 24. Juni 2008, 10:58:10 »

es ist nicht verboten etwas zu besitzen.
Die Frage ist im eröffneten Insolvenzverfahren immer, ob Gegenstände (Vermögenswerte) der Pfändung unterliegen und deshalb der Insolvenzmasse zuzuführen sind. Wird ein Pkw aus beruflichen Gründen benötigt, ist dieser in einem angemessen Wert sicherlich unpfändbar.

Sobald das Insolvenzverfahren aufgehoben ist, in der dann folgenden sog. Wohlverhaltensphase, ist  nach Wegfall des Insolvenzbeschlags Vermögensbildung und auch der Besitz von Gegenständen wie Autos uneingeschränkt wieder möglich. Man kann dann ein oder zwei oder auch fünf Autos besitzen, alles kein Problem. 

 
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daywalker
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« Antworten #2 am: 03. September 2008, 00:27:55 »

Wie ist das bitte, wenn man ein Auto besitz für´s tägliche Leben,sprich Landleben (Dorf) Kinderärtze/ KH einige Kilometer  entfernt sind usw. können sie einem dann auch das Auto nehmen (kein Neufahrzeug,knapp 20 Jahre alt) ?
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 03. September 2008, 10:35:12 »


Ich gestatte mir eine nicht ganz sachliche Antwort:

Ein Auto ist i.d.R. massezugehörig, obgleich wir im Jahre 2008 leben,
auch solche, die eigentlich keinen Wert mehr darstellen.  Ausnahme im Fall der Unpfändbarkeit nach § 811 ZPO. 

Jetzt gibt es in 3 von 10 Fällen leider Treuhänder, die versuchen aus Stroh noch Gold zu machen, in dem Sie selbst wertlose Masse durch Ausüben von "Wegnahme"Druck  zu versilbern versuchen. Aus Rost und Altgummi werde Gold, auch auf dem Lande! 

Das kann dann wie folgt ausufern:

a) man kauf unter Wegnahmedruck den Rost-Gummi aus der Masse frei (ggf. in Raten)
b) man lässt den Treuhänder seinen Spass am Goldmachen und sucht sich ein neues altes Auto
c) man beschreitet den Rechtsweg
d) man erfährt Gottes Gnade und gerät an einen Treuhänder, dessen Rübe noch nicht ganz verjuristet  und zum gesunden Denken fähig ist. Der wird erkennen, dass man aus Stroh kein Gold spinnen und auch der Esel keine Dukaten s*** kann.

Was noch für den Treuhänder interessant sein kann, ist eine Erstattung der Kfz-Steuer. Es schon mal gerne nach Eröffnung einfach das Auto abgemeldet, die Steuererstattung eingesackt und der Schuldner soll sehn, wie er wieder mobil wird. Schließlich soll der Schuldner  ja redliches Wohlverhalten zeigen, also auf dem gesamtdeutschen Arbeitsmarkt jederzeit und überall verfügbar sein.

Man sollte daher auf das Timing der Steuer(voraus)zahlung und Antragstellung achten.



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daywalker
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« Antworten #4 am: 03. September 2008, 12:30:53 »

Also verstehe ich das richtig, das ich also den Antrag auf Insolvenz im Grunde NACH der Steuerfälligkeit stellen sollte? whistle Dann würde das ja passen, ist grad erst weg *gg*

Ein neues Auto kaufen wird recht schwierig,würde dem ganzen Tun ja auch widersprechen  undecided
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 03. September 2008, 12:30:53 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 09. September 2008, 09:56:29 »

Hallo,

wer ist grad erst weg ?

MfG

ThoFa
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daywalker
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« Antworten #6 am: 09. September 2008, 09:58:59 »

die kfz steuer
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ThoFa
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« Antworten #7 am: 09. September 2008, 10:04:37 »

Hallo,

also gerade bezahlt ?

MfG

ThoFa
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daywalker
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« Antworten #8 am: 09. September 2008, 13:25:27 »

ja ist vor paar tagen bar bezahlt worden beim Finanzamt
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paps
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« Antworten #9 am: 09. September 2008, 21:23:24 »

ehr anders herum.
Wenn jetzt die Vorauszahlung für die KFZ-Steuer gemacht wurde und die Inso nächste Woche eröffnet würde, dann freut sich der IV/TH und holt sich den Jahresbeitrag.
Selbstverständlich dürfen Sie dann gleich nochmal zahlen.

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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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