Hallo Leute!
Nach dem ich schon so viele tolle Tipps und Ratschläge bekommen habe, wende ich mich mit einer neuen Frage an euch!
Bei der Aufstellung der Gläubiger habe ich gelesen, dass ich Bußgelder nicht mit angeben kann, hingegen Gebührenbescheide für versuchtes Abschleppen/Abschleppen schon.
Wie ist es bei Bußgeldbescheiden?
Häufig steht da eine Geldbuße von zB 25€ und Kosten des Verfahrens 20€ + Auslagen 3,50€.
Kann ich die Verfahrenskosten und Auslagen mit in die Gläubigerliste ziehen? Und dann dementsprechend "nur" die reine Geldbuße bezahlen?
Ich bin für schnelle Antworten furchtbar dankbar!

AEmaus