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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 14:21:04 *
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Autor Thema: Eigentumswohnung aus der Insolvenzmasse wieder freigegeben  (Gelesen 1127 mal)
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meerlis
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« am: 08. Februar 2009, 08:17:51 »

Hallo
ich habe am Samstag irgendwie eine schockierende Nachricht erhalten. Meine Wohnung wurde aus folgendem Grund aus der Masse wieder rausgenommen:

Die Eigentumswohnung ist dermaßen mit valutierenden Grundpfandrechten belastet, dass für die Insolvenzmasse keine freie Spitze bei der freihändigen Veräußerung oder Zwangsversteigerung verbleiben wird.

Was bedeutet das? Wenn meine Bank eine Zwangsversteigerung macht und die Wohnung dann für weniger verkauft wird, als eigentlich noch die Schulden sind, bleibe ich dann darauf sitzen? Was wird aus meinen anderen Schulden, die nichts mit der Wohnung zu tun haben?

Ist meine Restschuldbefreiung nun geplatzt?

Meine Insolvenz wurde am 23.10.2008 eröffnet, ich habe Privatinsolvenz (IK)

Kann mir jemand helfen?

Vielen dank für eine Antwort


« Letzte Änderung: 08. Februar 2009, 08:35:56 von meerlis » Gespeichert

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meerlis
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« Antworten #1 am: 08. Februar 2009, 11:07:44 »

 Welcome

Setzen sie sich wieder hin und trinken in aller Ruhe einen TEE/Kaffee.

Das ist das normale Prozedere und erst mal nichts Negatives.

Der TH hat festgestellt, dass eine Verwertung der EW nur mit Verlusten/keinen Massebeträgen verbunden wäre.
Da durch die Grundbucheinträge ein  Gläubiger aber Interesse daran haben muß, diese in seinem Sinne zu verwerten, wurde die EW durch ihn freigegeben.
Der Grundbuchgläubiger muß nun die Verwertung einleiten.

Nachteil für Sie, dass das Hausgeld wieder durch Sie zu zahlen ist.


Der Kredit hat aber mit den Grundschulden wenig zu tun.
Die materiellen Schulden (Kredit) bekommen Sie durch die RSB erlassen.

Die Grundschuld kann nur mit Einwilligung des Grundbuchgläubigers gelöscht werden.
Es ist eine dingliche Schuld, die auf dem Grundstück lastet.
Es sind nicht "Ihre" Schulden.



Auswirkungen auf die anderen Schulden  hat das nicht.
Die kreditgebende Bank meldet die Restforderung (Ausfall) zur tabelle.
Sollten Sie die RSB erteilt bekommen, können ihre Schulden nicht mehr eingefordert werden.
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« Antworten #2 am: 08. Februar 2009, 14:37:52 »

Hallo Paps

erstmal vielen dank für die Antwort. Hat mich doch ein wenig beruhigt.

Wenn ich das richtig verstehe, bleibt es alles so wie bisher, nur das die Bank jetzt selber die Zwangsversteigerung einleitet und nicht der Treuhänder.

Die Nebenkosten bzw. Haushaltskosten zahle ich noch, da ich noch in der Wohnung lebe. Ich werde mir erst ne neue Bleibe suchen, wenn die Zwangsvollstreckung erfolgt ist, das hat mir der Schuldnerberater und mein Treuhänder geraten.

Nochmals vielen lieben dank  wink
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meerlis
paps
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« Antworten #3 am: 08. Februar 2009, 16:30:20 »

Ja die Bank muß / kann ketzt die ZV betreiben.
Bleiben Retskosten werden diese, sofern angemeldet (Ausfall) über die Masse  quotial reguliert.
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« Antworten #4 am: 09. Februar 2009, 06:18:59 »

vielen lieben dank für die Antwort Paps  thumbup

nun bin ich erstmal beruhigt.

weiß jemand wieviel Zeit ich habe nach der Zwangsversteigerung auszuziehen? Ich müßte dann ja erstmal ne Wohnung suchen. Habe gehört das es ca. 3 Monate sein sollen.
Ist das korrekt?   
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meerlis
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 09. Februar 2009, 06:18:59 »



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paps
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« Antworten #5 am: 09. Februar 2009, 20:16:39 »

Es gibt keine festen Termine.
Vom Grunde wäre die Wohnung sofort zu übergeben.

Aber 99% der Erwerber hakten sich an das Quartal, da Sie meist auch die eigene derzeitige Bleibe erstmal aufgeben (kündigen) müssen.
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« Antworten #6 am: 20. Februar 2009, 07:50:32 »

vielen dank für die Info  wink
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meerlis
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