
Setzen sie sich wieder hin und trinken in aller Ruhe einen TEE/Kaffee.
Das ist das normale Prozedere und erst mal nichts Negatives.
Der TH hat festgestellt, dass eine Verwertung der EW nur mit Verlusten/keinen Massebeträgen verbunden wäre.
Da durch die Grundbucheinträge ein Gläubiger aber Interesse daran haben muß, diese in seinem Sinne zu verwerten, wurde die EW durch ihn freigegeben.
Der Grundbuchgläubiger muß nun die Verwertung einleiten.
Nachteil für Sie, dass das Hausgeld wieder durch Sie zu zahlen ist.
Der Kredit hat aber mit den Grundschulden wenig zu tun.
Die
materiellen Schulden (Kredit) bekommen Sie durch die RSB erlassen.
Die Grundschuld kann nur mit Einwilligung des Grundbuchgläubigers gelöscht werden.
Es ist eine dingliche Schuld, die
auf dem Grundstück lastet.
Es sind nicht "Ihre" Schulden.
Auswirkungen auf die anderen Schulden hat das nicht.
Die kreditgebende Bank meldet die Restforderung (Ausfall) zur tabelle.
Sollten Sie die RSB erteilt bekommen, können ihre Schulden nicht mehr eingefordert werden.