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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 14:30:02 *
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Autor Thema: Ein neues (gebrauchtes Auto) bei TH melden?  (Gelesen 1238 mal)
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pepe
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« am: 19. August 2007, 11:29:26 »

Hallo,

bei mir läuft die Privatinsolvenz seit Februar diesen Jahres.
In der Wohlverhaltensphase bin ich noch nicht.
Mein altes Auto (16 Jahre alt), welches ich behalten durfte, ist ziemlich ruiniert.
Deswegen habe ich mir ein neues (gebrauchtes) 14 Jahre altes Auto gekauft.
Das alte Auto habe ich meinem Sohn geschenkt, da der TÜV noch nicht abgelaufen war.
Das neue gebrauchte Auto habe ich mir von meinem Urlaubsgeld gekauft.
Aber beim Treuhänder habe ich das noch nicht gemeldet.

Meine Fragen:
Darf ich überhaupt einen solchen Autowechsel vom Urlaubsgeld finanzieren?
Muss ich das beim Treuhänder melden?

Gruss
pepe
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paps
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« Antworten #1 am: 19. August 2007, 14:41:30 »

Erst einmal willkommen im Forum.

Das ganze scheint mir etwas unüberlegt gewesen zu sein.

Warum?
Sie hätten das ganze vorher mit dem TH absprechen sollen.

Wurde der bisherige PKW aus der Masse freigegeben, steht der Verschenkung nichts im Wege.

Der "Neuerwerb" wäre dann trotzdem wieder Masse zugehörig, da es sich durch den Kauf eben nicht mehr um pfändungsfreies Urlaubsgeld, sondern um einen Vermögensgegenstand handelt.

Sollten Sie einen PKW zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheiten benötigen, dürfte das ganze nochmal glimpflich ausgehen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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pepe
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« Antworten #2 am: 19. August 2007, 16:12:12 »

Danke für die schnelle Antwort.

Das Auto, das ic hmeinem Sohn geschenkt habe, wurde aus der Insolvenzmasse wegen zu geringem Wertes herausgenommen.

Ich habe erfahren, dass Autos älter als 7 Jahre, nicht in die Insolvenzmasse aufgenommen werden müssen.  Das Auto, welches ich gekauft habe ist 14 Jahre alt.
Ich brauch es um in die Arbeit zu fahren.  Ausserdem ist es ganz normal, dass man ein Auto braucht, wenn man Familie hat.  Es hat schliesslich nur 1000 Euro gekostet.  Ist es möglich, dass so ein Auto als Vermögen betrachtet wird?

Der Autokauf war nicht wirklich unüberlegt.  Um mit meinem Treuhänder Kontakt aufzunehmen muss ich eine Sekretärin anrufen, die sich mit einer Mitarbeiterin des Treuhänders verständigt und mir oft erst nach ein paar Tagen anruft.  Ich war kurz vor einem Urlaubsaufenthalt und hatte nicht so viel Zeit zum überlegen, weil das Auto ein Schnäppchen war.

Gruss
pepe
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paps
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« Antworten #3 am: 19. August 2007, 18:47:30 »

Ich wollte ihnen gewiss nicht zu nahe treten... rougi

Also verschenken ist so i.O.

Da Sie es zur Erwerbsobliegenheit benötigen, sollte das auch mit dem neuen Auto machbar sein.

Es kommt eben nicht darauf an, wie walt das Fahrzeug ist, sondern nur darauf ob noch irgendwie Geld aus dem Verkauf zur Masse gezogen werden könnte. Leider gibt es in der InsO keine Festlegungen ähnlich wie im SGB.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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