Hallo Sven,
erst einmal willkommen hier im Forum.

Zu Deiner ersten Frage:
Nach dem Schlußtermin tritt die umgangsprachliche Wohlverhaltensperiode ein.
Du erhältst ein Schreiben in dem das Verfahren aufgehoben wird.
Die WVP wird nicht explizit erwähnt, Du befindest Dich dann aber offiziell in dieser :-)
Zu 2)
Mehrbedarf kannst Du immer versuchen geltend zu machen.
Ob es dann genehmigt wird ist eine andere Sache.
In der Regel stellt man den Antrag formfrei beim Insolvenzgericht beim zuständigen Rechtspfleger.
Du listest wenn möglich mit Nachweise Deine Einnahmen und Ausgaben auf und schilderst warum Du den Mehrbedarf und in
welcher Höhe benötigst.
Ggf. macht es Sinn im Vorfeld mit dem Rechtspfleger Kontakt aufzunehmen und zu eruieren ob in Deinem speziellen Fall Mehrbedarf überhaupt in Frage käme.
Oftmals wird dieser gewährt wenn teure Medikamente, Krankengymnastikszusatzkosten etc. benötigt werden die Sonderausgaben rechtfertigen.
Inwiefern ein Studium hier berücksichtigt wird, kann ich Dir leider auch nicht beantworten.
LG
small