Hallo,
1. Frage: Wenn ich jetzt in Insolvenz gehe, werden dann die Sicherheiten einberechnet in die komplette Masse?
Die Sicherheiten werden von den Gläubigern verwertet, so dass diese nur noch Ihren Ausfall anmelden.
2. Frage: Kann ich in vier Jahren das Insolvenzverfahren vorzeitig beenden und dann mit meiner Abfindung alles augleichen? Würden dann wieder die Zinsen aufgerechnet werden oder wie wäre die Berechnung davon?
Die Abfindung ist massezugehörig. Wenn damit alle Forderungen und die Kosten des Verfahrens beglichen sind, können Sie einen Antrag auf vorzeitige RSB stellen.
3. Frage: Mein Mann ist nicht in Insolvenz und ich bin ihm gegenüber Unterhaltspflichtig. Ab was für einer Gehaltsgrenze fällt er als unterhaltspflichtige Person raus?
Es gibt leider keine einheitliche Grenze. Von 400,00 - 990,00 € ist da alles möglich.
4. Frage: Wieviel darf mein Mann und meine Kinder auf ihren Sparbüchern besitzen ohne das jemand an diese rangehen kann?
Die können auch Millionen auf den Konto haben. Lediglich Ihr Mann könnte unter Umständen für die Kosten des Verfahrens in Anspruch genommen werden.
Noch eine Frage.. von dem "Guthaben" was ich so zu sagen habe, gehört da nicht meinen Mann ein Teil? Bzw von meiner Abfindung?
Nein.
Ich weiß, ich könnt das auch meinen Schuldnerberater fragen, der ist aber die nächsten 6 Wochen im Uröaub und ich bräuchte schnell eine Antwort.
Es erschließt sich mir nicht, warum Sie eine schnelle Antwort brauchen. Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie in vier Jahren eine Abfindung erhalten, sind Sie vielleicht bei der BW ? Dann ändert sich die die Antwort etwas.
MfG
ThoFa