Es gibt regelmäßig Berichtstermine zu denen die Gläubiger "eingeladen" werden. Der erste ist der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen, weitere folgen im regelmäßigem Turnus um über den Stand des Verfahrens zu informieren, nach meinem Wissen etwa halbjährlich. Und dann gibt es noch den Schlusstermin, in dem die Gläubiger Versagungsanträge stellen können.
Die größeren Gläubiger machen sich meist nicht die Mühe den Fortgang des Insolvenzverfahrens akribisch zu verfolgen, den kleineren Gläubigern fehlt es oft auch an den notwendigen Kenntnissen da Insolvenzrecht doch ein recht komplexes juristisches Fachgebiet ist. Ich hatte erst einen Prüfungstermin (Feststellung der Forderungen) da ist außer meinem IV und der Rechtspfleger kein Schwein gekommen. Das scheint auch so üblich zu sein, da die Termine aus Erfahrung im 5 Minuten Rhytmus vergeben werden. So der Rechtspfleger zu mir während ein bischen Smalltalk da sich der Beginn meines Termins verzögerte.
Ein schriftliches Verfahren gibt es in der Tat auch, da sind keine Versammlungen notwendig. Das gilt aber nur für einfache Verfahren (§5 Abs.2 InsO):
§ 5 Verfahrensgrundsätze
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(2) Sind die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar und die Zahl der Gläubiger oder die Höhe der Verbindlichkeiten gering, kann das Insolvenzgericht anordnen, dass das Verfahren oder einzelne seiner Teile schriftlich durchgeführt werden. Es kann diese Anordnung jederzeit aufheben oder abändern. Die Anordnung, ihre Aufhebung oder Abänderung sind öffentlich bekannt zu machen.
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