Danke für die Antworten!
@Inkassomitarbeiterin:
EV bedeutet ja dann, daß der GV mir die abnimmt, habe ich bisher noch nicht machen müssen, da ich mich u.A. mit den Banken einigen konnte und monatl. Raten zahle. Würde das dann nicht auch bedeuten, dass ggf. mein Gehalt gepfändet werden kann?
Ich wollte es erstmal ohne EV versuchen, denn wenn nun irgendeiner Pfändet (also das Gehalt, sonst hab ich ja keine Wertgegenstände) kann ich die Raten ja nicht mehr bezahlen.
GV war kürzlich schonmal hier - habe mich mit ihm wegen einer kleinen Forderung auf 2 Ratenzahlungen geeinigt. Aber jetzt trudelt gerade der ganze Rest ein, von dem mein damaliger SU-Berater noch nichts wusste, weil es die Forderungen so noch nicht gab.
Der GV hat auch nach Konten und Arbeitgeber gefragt und sich notiert, aber ich denke das bleibt ja ohne Konsequenz wenn Raten bezahlt werden, oder?
Die noch offenen Forderungen sind von 3 Versicherungen, 2 Telefonanbietern und 1 IT-Dienstleister.
Mein damaliger SU-Berater (privat) hat übrigends die Arbeit sozusagen abgeschlossen. Hatte es damals auch bei einer SU-Beratung einer öffentlichen Einrichtung versucht, die haben aber abgelehnt, weil ich ja selbstständig war und sie haben mir nur die Regelinsolvenz empfohlen.
Bin alleine, ohne Kinder und zahle ca. 900,-Miete, Strom, Telefon, Handy, Fahrkarte, Versicherungen und 550,- an die Gläubiger.
Momentan kann ich die Kosten für eine weitere Schuldnerberatung auch nicht aufbringen

Danke nochmals!
LG S.