Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 14:39
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 14:39:13 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Einkaufen/Bestellen beim Gläubiger  (Gelesen 452 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
honigteufel
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 28

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 0


« am: 29. November 2009, 21:52:47 »

Hallo zusammen.
über diese Fragen debattierte ich heute mit einigen Leuten.
Wenn man etwas nach der Eröffnung der IV bei einem Insolvenzgläubiger kauft oder bestellt und bezahlt, ist es meiner Meinung nach, keine Bevorzugung eines Gläubigers. Denn die Rechnung ist ja neu und mit dem Datum nach der Eröffnung versehen.



Oder irre ich da?
Gespeichert
rookie


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 7


« Antworten #1 am: 30. November 2009, 11:15:18 »

Nach Insolvenzeröffnung sind das Neuschulden und fallen nicht unter die InsO.

Gespeichert
honigteufel
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 28

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 30. November 2009, 11:23:54 »

Ja das dachte ich mir auch so.

Mein TH erklärte mir, das man es evtl. unterlassen sollte, bei jemanden einzukaufen, der mit auf der Gläubigerliste steht. Das wirkt halt sehr fragwürdig. Was mir einleuchtet.


Gespeichert
makro
weiß was
*****

Karma: 3
Offline Offline

Beiträge: 533

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 63


« Antworten #3 am: 30. November 2009, 13:33:52 »

Ja das dachte ich mir auch so.

Mein TH erklärte mir, das man es evtl. unterlassen sollte, bei jemanden einzukaufen, der mit auf der Gläubigerliste steht. Das wirkt halt sehr fragwürdig. Was mir einleuchtet.




Mir nicht, dann müsste man ja per se den Stromanbieter, das Telekommunikationsunternehmen (Telefon), den Vermieter usw. wechseln!
Gespeichert
Inkassomitarbeiterin
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 629

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 61


« Antworten #4 am: 30. November 2009, 14:38:20 »

Ich gehe mal davon aus, dass hiermit Bestellungen bei Versandhäusern gemeint sind. Da ist es so, dass sie sowieso keine Ware erhalten sollten, da das Versandhaus das Kundenkto schliesst (und meist an Inkasso oder RA abgibt).
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 30. November 2009, 14:38:20 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
honigteufel
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 28

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 0


« Antworten #5 am: 30. November 2009, 15:22:00 »

Genau das meine ich.

Gespeichert
Inkassomitarbeiterin
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 629

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 61


« Antworten #6 am: 02. Dezember 2009, 18:57:20 »

Damit ist die Frage geklärt nehme ich an.  juchu
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2841 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz