... Also entweder selber eine erklärung einreichen oder garkeine weil eh alles gepfändet wird...
Also ich hab meine Steuererklärung auch selber gemacht, habe das meinem Treuhänder sogar angeboten, weil aufgrund der Vermietung und des gemeinschaftlichen Eigentums mit meiner Ex alles etwas kompliziert ist, und er war dankbar dafür.
Ich weiß, dass es grundsätzlich Treuhänderaufgabe ist, aber ich hab bisher die Erfahrung gemacht: Wie man in den Wald reinruft, so schallt es zurück...
Und außerdem werden aus der zur Verteilung stehenden Masse, in die die Erstattung ja fließt, zuerst die Verfahrenskosten bezahlt, so dass mir die Steuererstattung irgendwo doch wieder zugute kommt-dann muss ich diese nämlich nach Ende des Verfahrens nicht mehr bzw. nur noch teilweise bezahlen.
VG Hoffnung