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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 14:45:51 *
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Autor Thema: Einkommensgrenze mit Kindern bei Insolvenz  (Gelesen 1702 mal)
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martinmarkus
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« am: 26. Oktober 2010, 14:16:37 »

Hallo allezusammen,
ich stehe mit meiner Frau sehr gut möglich vor der Privatinsolvenz, d.h. wir müssen beide Insolvenz anmelden. Ab welcher Höhe wird das Einkommen gepfändet? Wir haben zusammen zwei kinder und wird das Kindergeld miteingerechnet, gibts da freibeträge oder wird alles was reinkommt, Wohngeld etc. mit eingerechnet?
Grüße und Danke für die Antwort
martinmarkus
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Fallera
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« Antworten #1 am: 26. Oktober 2010, 18:56:37 »

Ihrer Frau und Ihnen würden je 3 Unterhaltsberechtigte Personen zugrunde gelegt. Lt. Pfändungstabelle ist Ihr Nettolohn bis 1.769,99 EUR unpfändbar. Hierbei wird das Einkommen Ihrer Frau und Ihnen nicht zusammengerechnet sondern getrennt bewertet. Kindergeld ist in ihrem Fall unpfändbar und wird nicht mit berücksichtigt.

Wohngeld zählt meiner Meinung nach als Sozialleistung ist nicht pfändbar. §54SGB

Höhere Freibeträge können unter Umständen gewährt werden. Für evtl. Fahrtwege etc.
Dies muss beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden.

« Letzte Änderung: 26. Oktober 2010, 19:02:53 von Fallera » Gespeichert

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martinmarkus
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« Antworten #2 am: 27. Oktober 2010, 08:42:13 »

Hallo,
erst mal danke für ihre nachricht.

Heisst mein Einkommen kann bevor etwas davon gepfändet wird 1769,99 Euro betragen, zusätzlich hätten wir noch das kondergeld, evt. auch noch das wohngeld.
Wenn meine frau dann zusätzlich geld verdient, dann wird davon ein teil gepfändet, oder hat auch sie noch zusätzlich eine pfändignsfreie grenze?
Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung? wird diese vom einkommen abgezogen? oder sind diese kosten vor der pfändungsgrenze geltend?

So nebenbei bemerkt bin ich zwei monate in tiefsten abgründen unterwegs gewesen und bin im moment sehr erleichtert, dass ja ein leben mit insolvenz durchaus machbar ist.

Heute mache ich eine Termin bei der schuldnerberatungsstelle.

Grüße an alle
MartinMarkus

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Fallera
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« Antworten #3 am: 27. Oktober 2010, 09:36:48 »

Ja, bist zu 1.769,99 EUR Netto wird von Ihrem Einkommen nix gepfändet bei 3 Unterhaltsberechtigten. Die KV wird doch vom Brutto schon abgezogen. Kindergeld und Wohngeld kommen zusätzlich dazu und sind wohl nicht pfändbar.

Es kommt darauf an, wieviel Ihre Frau verdient! Auch für sie gelten dann die entsprechenden Pfändungsgrenzen sofern sie auch in die PI geht.

Die Freibeträge müssten wie gesagt separat beim insolvenzgericht beantragt werden.
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