Hallo zusammen,
meine Frau und ich sind aufgrund unserer Firmenpleite in die Insolvenz gegangen. Meine Frau als Eigentümer in die Regelinsolvenz (Feb. 2006) und ich als Bürge in die Privatinsolvenz (Dez. 2007).
Mitte diesen Jahres haben wir dann unsere Einkommensteuererklärung 2008 eingereicht (Zusammenveranlagt Steuerklasse III und V) und bekamen einen Bescheid über eine Nachzahlung über 120,- €. Soweit alles in Ordnung.
Nach gut 1 1/2 Monaten später bekam ich Post vom Finanzamt, das der IV meiner Frau die getrennte Veranlagung beantragt hätte und ich nun bitte 3300,- € nach zuzahlen hätte.

Ich habe nun über meinen IV und auch über einen anderen Rechtsanwalt die Auskunft bekommen, das dies zwar nicht üblich, aber durchaus rechtens sei.
Meine Frage nun: Gibt es nicht irgend eine Möglichkeit dieses anzufechten, da ich nicht weiß wie ich die 3300,- € aufbringen soll, da ich ja auch Insolvent bin und ich somit meine RSB in Gefahr bringe, wenn ich die Zahlung nicht leiste.
Weiterhin befürchte ich, das der IV meiner Frau auch für das gelaufene Jahr 2009 eine getrennte Veranlagung beantragen wird und somit eine ähnliche Summe nochmals auf läuft

Da meine Frau in Steuerklasse V im Schnitt 800,- € netto verdient, muss Ihr IV nicht einen Teil der Steuererstattung zukommen lassen??
Wie läuft das bei einer nachträglichen getrennt Veranlagung überhaupt ab?? Werden beide mit Steuerklasse IV nachträglich versteuert oder wie??
Würde mich wirklich über Hilfe und Anregungen freuen, vielleicht hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall erlebt.
LG
mike