Kann das Finanzamt pfänden, obwohl schon eine Pfändung läuft; Kontopfändung oder so?
Da es sich offensichtlich um Forderungen handelt, die nach der Insolvenz entstanden sind (Neuschulden), kann das FA wg. dieser Forderungen schon vollstrecken. Wenn z.B. das Konto aber schon von jemand anderes gepfändet war, dann muß sich das FA halt hintern anstellen. Wie üblich halt.
Was wollen die machen, wenn ich das Geld nicht habe?
Nachdem Schuldturm, Streckbank, peinliche Befragung, etc. seit einiger Zeit nicht mehr zum Einsatz kommen, kann das FA außer erfolglosen Vollstreckungsversuchen gar nix machen. Wo nix ist, da hat der Kaiser sein Recht verloren, wie es so schön heißt.