Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 14:52
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 14:52:19 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Einkommenssteuererklärung während des Insolvenzverfahrens  (Gelesen 403 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Hobbit
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 1

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 22. September 2010, 17:15:32 »

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe zu meinem Insolvenzverfahren 2 Fragen, die mir von meinem Insolvenzverwalter irgendwie nicht befriedigend beantwortet wurden:

1. Seit dem 28.06.10 befinde ich mich im Insolvebzverfahren. Laut dem Beschluss des Amtsgericht ist der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, der 27.09.2010. Bedeutet dies, dass ab dem Tag meine Wohlverhaltensphase beginnt ?

2. Ich wurde von meinem Insolvenzverwalter aufgefordert, meine Einkommenssteuer für 2009 noch bis zum 30.09.10 abzugeben.
Ich bin verheiratet und wir haben gemeinsam 4 Kinder. Meine Frau steht nicht in einem Beschäftigungsverhältnis.
Steht bei einer eventuellen Steuerrückzahlung meiner Frau die Hälfte zu, oder geht die gesamte Rückerstattung direkt an den Insolvenzverwalter.

Vielen Dank im voraus
Peter
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #1 am: 22. September 2010, 17:30:41 »

1. Nein! Die WVP beginnt erst mit Aufhebung des Verfahrens ca. 1-1,5 Jahre nach Eröffnung.
2. Der Anteil der Erstattung, welcher Ihre Frau betrifft, geht an sie, Alles was sie betrifft geht im
Verfahren an den Treuhänder. Für die Erklärung im laufenden Verfahren ist der TH zuständig, da Sie mit Eröffnung die Verfügungsgewalt über ihre finanziellen Belange verlieren. Wichtig ist, bei gemeinsamer Veranlagung die getrennte Berechnung/Auszahlung zu beantragen.
Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2225 Sekunden, mit 30 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz