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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 14:53:04 *
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Autor Thema: Einkommenssteuerschulden, bleiben die stehen?  (Gelesen 1777 mal)
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Jokey
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« am: 24. November 2006, 17:44:50 »

Hallo,

ich bin normaler Arbeitnehmer wie eh und je. Vor ca. 3 Jahren habe ich geheiratet, meine Frau hatte ein Gewerbe am laufen, das eigentlich ihrem Vater gehörte, da er aber schon 2 mal pleite war, hat er sie geopfert.

Nun ist er gestorben, die Firma schon seit Jahren Fett verschuldet, so dass wir dieses Jahr die Insolvenz eingereicht haben. Ein Einkommen hatten wir selber nie aus dem Unternehmen, aber leider auf dem Papier.

Nun hat meine Frau Einkommensteuerschulden, und da ich die Lohnsteuerklasse 3 nutze, weil wir halt normal leben wollten, bin ich jetzt auf einmal mit dran beim Finanzamt. Jetzt haben wir die Steuer einzeln veranlagt und ich muss natürlich fett nachzahlen, da ich ja keine Freibeträge mehr nutzen kann.

Nun sagte mir heute der Steuerberater, dass ich vorerst in den nächsten Jahren auch nicht wieder in 3 zurückkann, da die Schulden bestehen bleiben, sprich ich habe Jährlich ca. 6000€ weniger Netto, somit kann ich mein Haus und sonstiges vergessen. Darunter leidet natürlich die Familie, inkl. Kinder.

Ist das so??? Kann man die Steuernummer nicht rein kriegen bei der laufenden Insolvenz? Ich bin echt am Po.

Gruß, jokey
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rechrika
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« Antworten #1 am: 24. November 2006, 18:56:36 »

Hallo,

ähm was meinst du mit einzelveranlagt??? Bist du jetzt in ner anderen Steuerklasse??
Sprech mal deinen Steuerberater  an auf

Antrag nach § 273 AO. Das geht allerdings nur, wenn der Einkommensteuerbescheid noch innerhalb der Einspruchsfrist liegt, also nicht länger als 4 Wochen.

Vielleicht hilft dir das ja weiter

gruß rechrika
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Jokey
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« Antworten #2 am: 23. Mai 2007, 22:25:26 »

Es ist echt sinnlos, das FA hat einfach den längern Hebel, warum eigentlich? Jeder Gläubiger guckt in die Röhre, aber das FA lacht sich kaputt, der hat die geheiratet und verdient auch nocht Geld. Trotz eines RA und Steuerberaters habe ich jetzt 6000€ nachgezahlt und in 2006 habe ich noch mehr Geld verdient, könnte schreiend weglaufen.

Hoffe dass das dann gegessen ist.

Gruß
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ThoFa
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WWW
« Antworten #3 am: 23. Mai 2007, 22:52:06 »

Hallo,

die Steuer einzeln zu veranlagen ist ein gravierender Fehler. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es folgendermaßen gelaufen ist:

Sie haben zunächst die Steuerklasse 3 gewählt, daher wurden Ihnen mtl. relativ wenig an Steuern abgezogen. Die Erklärung haben Sie aber getrennt veranlagt und dadurch kam es zu dieser erheblichen Nachzahlung. Die getrennte VEranlagung haben Sie daher gewählt, weil Ihre Frau Steuerschulden hat und Sie bei einer gemeinsamen Veranlagung, für diese Verbindlichkeiten mit haftbar wären. War dem so ?

Wenn ja, haben wir einen perfekten Haftungsfall für einen Steuerberater. Sie brauchen nämlich lediglich formlos die Aufteilung der Steuerschuld zu beantragen, Sie werden dann zwar gemeinsam veranlagt, aber jeder ist für seine Steuerschuld selber verantwortlich und die Steuer Ihrer Frau geht ja mit ins Insolvenzverfahren.

MfG

ThoFa

P.S.: @ rechrika Wie kommen Sie darauf, dass man nur innerhalb der Einspruchsfrist die Aufteilung der Steuerschuld beantragen kann ?
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Jokey
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« Antworten #4 am: 11. Juni 2007, 21:21:52 »

Hallo ThoFa,

ja, ich habe die Klasse 3.  Dann wurde die Steuererklärung gemacht. Anschließend wurde die Aufteileung der Steuerschuld beantragt. So, jetzt mein zu versteuerndes Einkommen ca. 42000€, Einkünfte aus Gewerbe geschätzt 24000€. Dementsprechend wird die  Verteilung berechnet. Ich habe Steuern gezahlt, meine Frau nicht. Somit bleibt eine Steuerschuld für das Jahr von 6500€, 3800€ durfte ich zahlen, trotz Anwalt und Steuerberaterunterstützung.

Der Arbeitende ist der Doofe, der auch noch Geld dabei verdient direkt doppelt, so ist das in Deutschland.

Ich hoffe, dass das nicht so bleibt, das Gewerbe wurde 2006 abgemeldet.

Gruß, Jo
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 11. Juni 2007, 21:21:52 »



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