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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 14:53:17 *
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Autor Thema: Einkommensteuer  (Gelesen 365 mal)
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gummibaer0503
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« am: 05. Januar 2010, 21:54:19 »

Hallo zusammen,

Seit 2006 lebe ich in der Inso, mittlerweile in der WVP. Nun mache ich jedes Jahr ganz brav meine Steuererklärung und jedes Jahr behält das Finanzamt komplett den Überschuß. Dummerweise ist es einer der Gläubiger. Jetzt waren es sogar 700,- die einbehalten wurden.Dürfen die das ? Müssen die nicht an den Treuhänder gehen und der verteilt dann? Müßte mir nicht auch etwas , wenigstens ein geringer Anteil zu stehen???LG Gummibaer0503.
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paps
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« Antworten #1 am: 05. Januar 2010, 23:19:38 »

Das ist vollkommen korrekt.
Der BGH meint, dass jeder Gläubiger (insbesondere die staatlichen Institutionen) das Recht hat, mit berechtigten Insolvenzforderungen aufzurechnen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
gummibaer0503
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« Antworten #2 am: 06. Januar 2010, 19:15:00 »

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Können die denn das nach der Inso auch weiterhin machen???
LG Gummibaer0503
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Insokalle
weiß was
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« Antworten #3 am: 06. Januar 2010, 19:54:28 »

Meiner Meinung nach nicht.
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