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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 14:53:51 *
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Autor Thema: Einkommensteuer in der Insolvenz  (Gelesen 662 mal)
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roland1
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« am: 01. Juni 2008, 18:05:24 »

Hallo,

folgender Fall.

Der Insolvenzverwalter (IV) verwaltet im Rahmen seiner Aufgaben die Immobilien des Insolvenzschuldners (IS) und vereinnahmt alle Mieten abzüglich Betriebskosten.

Der IV gibt für den IS die Einkommensteuererklärung ab. Darin enthalten sind u.a. auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Der Effekt: Der IS und seine Frau, die Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit bezieht , zahlen bei gemeinsamer Veranlagung Steuern für Einkommen, dass sie nie erhalten haben.

Frage: Ist das rechtmäßig und wenn ja, was ist die Rechtsgrundlage.

Gehen wir mal von einem anderen Fall aus:
Der IS ist alleinstehend und bekommt Solzialhilfe. Dann hätte er u.U. Steuerschulden am Hals, die seine „Einnahmen“ weit übersteigen könnten???

Gruß

Roland1


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ThoFa
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WWW
« Antworten #1 am: 02. Juni 2008, 15:16:20 »

Hallo,

die Einkommensteuer ist aus der Masse zu zahlen, daher kann ich im Moment nicht das Problem erkennen ?

MfG

ThoFa
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roland1
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« Antworten #2 am: 03. Juni 2008, 10:49:21 »

Hallo,

Das Problem besteht darin, dass der IV das anders zu sehen scheint. Die Frage ist

a) ob das Verfahren des IV unter irgend einem Gesichtspunkt rechtens sein kann

b) Wenn die Einkommensteuer für Vermietung und Verpachtung (nur um diese geht es hier) aus der Masse zu zahlen ist: Was genau ist die gesetzliche Regelung dafür und welches sind die Rechtsgrundsätze, auf denen diese gesetzliche Regelung basieren.

gruß
Roland1
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