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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 14:54:02 *
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Autor Thema: Einkommensteuer von 2008  (Gelesen 735 mal)
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ruedi41
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« am: 19. August 2009, 11:36:34 »

Hallo,
möchte gerne wissen wie man das Finanzamt überzeugt, daß meine Einkommensteuer nicht beim Treuhändler sondern wieder an mich geht. Habe Restschuldbefreiung vom Amtsgericht am 13.05.09 erteilt bekommen. Also bin ich in der WVP?
Was schreibe ich dem Finanzamt, bzw. überzeugen ( Formular)
Grüße
Rüdiger
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Dibbelabbes
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« Antworten #1 am: 19. August 2009, 12:55:10 »

Hallo ruedi41,

ich bin zwar auch noch relativ neu hier, aber ich versuche die Frage trotzdem mal zu beantworten.

Sie schreiben, daß die RSB erteilt wurde. Das bedeutet meiner Meinung nach, daß die Wohlverhaltensperiode schon abgeschlossen ist.
Wenn sie jedoch mit dem Schreiben vom 13.5. angekündigt wurde, dann beginnt ab da die WVP.
Bei mir war das im gleichen Schreiben, in dem der Abschluss des Verfahrens bekannt gegeben wurde.

Es kommt jetzt noch darauf an, ob der IV Nachtragsverteilung beantragt hat, und ob das Gericht diesem stattgegeben hat.
Ist das der Fall, so bleibt auch die Steuer von 2008 beim IV, da zu dieem Zeitpunt das Verfahren noch lief.

Ist das nicht der Fall, so genügt wahrscheinlich ein Hinweis an das FA, daß das Verfahren abgeschlossen ist. Evtl. Kopie des Bescheides an das Finanzamt senden.

Gruß

Dibbelabbes

edit: Falls ich mich irre, bitte korrigiert mich.........
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ruedi41
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« Antworten #2 am: 19. August 2009, 13:26:48 »

 Hallo Dibbelabbes
Erst mal vielen Dank für die Antwort. Deine Hilfe ist super.
Also die WVP beginnt mit Datum 13.5.09. Der IV  hat keine Nachtragsverteilung beantragt meines Wissens und laut Schreiben Amtsgericht. Werde jetzt die Einkommensteuer rausschicken mit Kopie des Bescheides.
Danke nochmal, Super Forum hier wird man geholfen.
Rüdiger
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« Antworten #3 am: 20. August 2009, 14:35:16 »

Aufhebungsbeschluss in Kopie mit an das Fa schicken.....dürfte ausreichen.
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bemeyno
öfter hier
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« Antworten #4 am: 22. August 2009, 11:08:35 »

Aber Vorsicht: Sollten beim FA noch Altschulden vorhanden sein, darf das FA diese während der WVP mit evtl. entstehenden Guthaben wie z.B. aus der Einkommensteuer verrechnen, und zwar solange, bis entweder die Altschulden abgebaut bzw. die RSB tatsächlich auch erteilt wurde.

Also erst freuen, wenn Sie wissen, ob beim FA noch Altschulden vorhanden sind  gruebel. Wir hatten uns diesen Sommer leider zu früh gefreut  undecided

Trotzdem noch einen sonnigen Samstag

bemeyno
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. August 2009, 11:08:35 »



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pleite0105
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« Antworten #5 am: 24. August 2009, 06:27:31 »

Hallo,

noch eine Zusatzfrage zu diesem Thema:

Es existieren noch Altschulden beim FA, die mit in die Insolvenz genommen wurden. Die RSB wird Ende 2009 erteilt und für die Einkommensteuer von 2008 ist mit einer Erstattung zu rechnen.

Wenn die Einkommensteuererklärung für 2008 erst in 2010 abgegeben wird, darf dann das FA noch mit den Altschulden verrechnen oder geht die Erstattung an mich?
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Insokalle
weiß was
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« Antworten #6 am: 24. August 2009, 19:07:35 »

Ich halte die Aufrechnung für zulässig.
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