Hallo allerseits,
ich bin seit März 2009 in der WVP. Bei meiner Steuererstattung von 2009 fand eine Nachtragsverteilung statt. Auf letztjährige Nachfrage bei meinem TH hieß es, die Erstattung für 2010 darf ich definitiv behalten, da ich dann in der WVP bin.
Heute bekomme ich folgende E-Mail vom TH:
Sehr geehrter Herr .....,
in vorbezeichneter Angelegenheit fordern wir Sie auf, unverzüglich Ihre Steuererklärung für das Jahr 2010 zu erstellen und beim zuständigen Finanzamt einzureichen, spätestens jedoch bis zum 15.04.2011. Eine Kopie der Erklärung ist an die Kanzlei zu übersenden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahr der Versagung der Restschuldbefreiung hin.
Mit freundlichen Grüßen
Wisst ihr, was der Käse soll??? Vor allem nervt mich immer denen ihr bestimmender Ton. Die sind doch nicht Krösus und ich der Welt ihr A....
LG
Nightwish78
Auf jeden Fall nicht auf jede Forderung des TH eingehen. Viele TH mißachten wissentlich das gelten Recht, da sie eigentlich nur an das schnell Geldverdienen interessiert sind.
Holen Sie sich einen guten Anwalt, der Sie ggü. dem TH vertritt.