1) Muss man denn die vergangenen Einnahmen in der Insolvenz grundsätzlich offenlegen, vor allem angeben wohin diese gegangen sind?
Da Sie von einer Regelinsolvenz ausgehen, wird es für die Erstellung eines Gutachtens zur Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung unumgänglich sein.
Haben Sie ein Problem damit?
2) Wann hat denn ein Insolvenzverwalter Bedarf Lastchrifteinzüge zurück zu buchen?
In aller Regel, wenn keine andere Masse vorhanden ist.
3) Betrifft das z.B. auch Zins-,und Tilgungsrate einer bestehenden Hypothek oder Lebensversicherungsbeiträge? Evtl. auch Mitgliedsbeiträge bei Vereinen?
Ja, sofern Lastschrifteinzugsverfahren.
4) Was ist denn mit Überweisungen die man getätigt hat?
Überweisungen sind keine Lastschriften.
Über Suche-Lastschriften sollte eine ausführliche Erläuterung des Themas auffindbar sein.
5) Durfte ich denn Einnahmen auf das Konto eines Dritten überweisen lassen und von dort aus Überweisungen tätigen?
Ob Sie dürfen?
Nun mal ein paar Ansatzpunkte:
-Voraussetzung sollte aber eine Verfügungsberechtigung über das Konto des Dritten sein.
- Probleme gibt es regelmäßig dann, wenn es die Bank mitbekommt, dass der Kontoinhaber nicht auf "eigene Rechnung"
handelt, oder der Dritte wegen finanziellen Problemen auch Probleme mit dem Konto bekommt.
- In Abhängigkeit der Art des Zahlungsverkehrs käme noch eine Prüfung wegen Geldwäsche in Frage.
- Wenn die Einnahmen und Ausgaben in ihrer Buchführung vorhanden sind, wäre es als Notlösung machbar.