Hallo allerseits,
seit letzter Nacht schwirrt mir eine Idee im Kopf herum, von der ich nicht genau weiß, inwieweit sie einen Einfluss auf die RSB haben könnte.

Und zwar geht es um die Eintragung von Freibeträgen auf der Steuerkarte. Diese schmälern ja die Lohnsteuer und erhöhen somit den pfändbaren Betrag. Wenn ich nun aber keinen Freibetrag eintragen lassen, zahle ich höhere Steuern und der TH bekommt weniger. Nun bekommt man ja durch die Steuererklärung die zuviel gezahlten Steuern wieder zurück und diese in WVP sogar selbst ausgezahlt.
D.h. durch den Nichteintrag eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte bekommt man weniger gepfändet.
Kann man gezwungen werden, diesen Freitrag eintragen zu lassen??? Oder anders gefragt, kann einem da in punkto RSB ein Strick draus gedreht werden, wenn man einen (hohen) Freibetrag nicht eintragen läßt?

Wäre toll, wenn sich damit jemand auskennen würde und die Frage beantworten könnte!
Vielen Dank und ein schönes Wochenende allerseits!