Moin,
mir wurde vom IV u.a. eine Einverstaendniserklaerung vorgelegt, die ich unterschreiben soll:
Mir ist bekannt, dass ich in dem Inso-verfahren Auskunfts- und Mitwirkungspflichtern nach § 97 InsO habe, Ich erteile hiermit meine Zustimmung zur Verwendung der von mir erteilten Auskuenfte auch fuer eine Verwendung in einem Strafverfahren oder einem Verfahren nach dem Gesetz ueber Ordnungswidrigkeiten gegen mich oder einen in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehoerigen.
Ist das so ueberhaupt zulaessig? Muss ich quasi per Formular auf meine Rechte verzichten? Nicht, dass ich mich strafbar machen wollen wuerde, aber man weiss ja nie...
h.