Erst mal Glückwunsch zum Nachwuchs.

Haben Sie ihrem Arbeitgeber bereits die Geburt mitgeteilt?
Auch sollten Sie dem Arbeitgeber mitteilen, dass Ihre Frau wegen des Bezuges von Elterngeld wieder zu berücksichtigen ist.
Gab es damals bezüglich Ihrer Frau einen gerichtsbeschluß?
Wenn Ja, müssen Sie einen Antrag auf Abänderung stellen.
Elterngeld wird i.Ü. als Einkommen angesehen.
Das eigentliche Insolvenzverfahren sollte nach 12-18 Monaten aufgehoben/beendet sein.
Was soll mit dem 13. Gehalt sein.
Die Pfändungsregelungen gelten nicht nur im Verfahren, sondern auch außerhalb.