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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 15:12:56 *
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Autor Thema: Elternzeit  (Gelesen 419 mal)
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makro
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« am: 21. Januar 2011, 10:38:41 »

Ich muss das Thema nochmals aufgreifen, ich befinde mich seit Okt. 2010 (als Mann) in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Angedacht war erst das eine Jahr, ich bin aber nun der Meinung das es besser ist die vollen 3 Jahre auszuschöpfen. Das ich nach 12 Monaten keine Bezüge mehr habe ist klar, ich bin dann halt der Hausmann so wie es Frauen durchaus auch machen. Meine Frau ist selbständig in Vollzeit, hat ein Ladengeschäft mit 3 Mitarbeitern. Ich denke es ist klar das dieser Umstand nicht vorgeschoben ist sondern durchaus sinnvoll ist.

Ich habe leider nichts spezielles für meinen Fall gefunden, gehe aber davon aus das ich als Mann doch hier nicht gegenüber einer Frau benachteiligt werde?
Das Urteil http://lexetius.com/2009,3759 ist mir bekannt, hier wird aber speziell auf Frauen bzw. die Mutter hingewiesen

Die BT-Drucksache http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/materialien/rege-inso-1992/#rz1293 Allerdings ist auf Pflichten des Schuldners gegenüber seinen Familienangehörigen Rücksicht zu nehmen; z.B. kann es einer Mutter mit Kleinkindern unzumutbar sein, eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Da steht wieder das Wort "Mutter" und "kann", also sehr schwammig. Nun bin ich aber der Vater. Wo kann ich eine valide Auskunft erhalten oder kann ich davon ausgehen das dies auch nach dem Gleichheitsgrundsatz behandelt wird demzufolge ich wegen meines Geschlechts nicht benachteiligt werden soll?
« Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 10:48:25 von makro » Gespeichert
deagle
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« Antworten #1 am: 21. Januar 2011, 13:01:11 »

Davon kannst Du ausgehen,

wenn nicht wäre mir das ganze ein Gang durch alle Instanzen wert.
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makro
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« Antworten #2 am: 21. Januar 2011, 13:40:15 »

Davon kannst Du ausgehen,

wenn nicht wäre mir das ganze ein Gang durch alle Instanzen wert.

Ja, nur wenn ich das im Vorfeld abklopfen kann ist es einfacher. Vielleicht mache ich mir auch zuviele Gedanken, denn die meisten Fragen hierzu drehen sich um die Zeit nachdem das Kind 3 Jahre alt ist. Mir geht es ja nur darum die vom Gesetzgeber angebotene Elternzeit in Höhe von max. 3 Jahren nehmen zu dürfen ohne das mir jemand die RSB streitig machen kann. Andererseits fallen bei mir sowieso keine pfändbaren Beträge an, ich habe 3 Kinder und ohne das ich meine Frau dazuzähle liege ich schon bei knapp 1800,- EUR netto.

Hier hab ich etwas zu dem Thema gefunden was passt, außer das ich halt nicht arbeitslos bin, aber dafür meine Frau mehr Geld verdient! http://www.frag-einen-anwalt.de/Elternzeit-w%C3%A4hrend-Insolvenz-__f130709.html
http://www.f-sb.de/forumneu/showthread.php?t=2578
« Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 13:58:46 von makro » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 21. Januar 2011, 16:09:37 »

Ich würde den Ansatzpunkt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) sehen.  whistle
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makro
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« Antworten #4 am: 21. Januar 2011, 17:18:48 »

Danke Paps.

Ich gehe also davon aus das ich die 3 Jahre in Elternzeit gehen kann, vor allem vor dem Hintergrund das meine Frau in Vollzeit beschäftigt ist und mehr Geld als ich verdient. Laut BEEG habe ich ja Anspruch auf die Elternzeit!
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« Antworten #4 am: 21. Januar 2011, 17:18:48 »



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« Antworten #5 am: 21. Januar 2011, 23:43:27 »

sehe ich auch so.
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deagle
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« Antworten #6 am: 22. Januar 2011, 00:09:31 »

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