Ich muss das Thema nochmals aufgreifen, ich befinde mich seit Okt. 2010 (als Mann) in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Angedacht war erst das eine Jahr, ich bin aber nun der Meinung das es besser ist die vollen 3 Jahre auszuschöpfen. Das ich nach 12 Monaten keine Bezüge mehr habe ist klar, ich bin dann halt der Hausmann so wie es Frauen durchaus auch machen. Meine Frau ist selbständig in Vollzeit, hat ein Ladengeschäft mit 3 Mitarbeitern. Ich denke es ist klar das dieser Umstand nicht vorgeschoben ist sondern durchaus sinnvoll ist.
Ich habe leider nichts spezielles für meinen Fall gefunden, gehe aber davon aus das ich als Mann doch hier nicht gegenüber einer Frau benachteiligt werde?
Das Urteil
http://lexetius.com/2009,3759 ist mir bekannt, hier wird aber speziell auf Frauen bzw. die Mutter hingewiesen
Die BT-Drucksache
http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/materialien/rege-inso-1992/#rz1293 Allerdings ist auf Pflichten des Schuldners gegenüber seinen Familienangehörigen Rücksicht zu nehmen; z.B. kann es einer Mutter mit Kleinkindern unzumutbar sein, eine Erwerbstätigkeit auszuüben.Da steht wieder das Wort "Mutter" und "kann", also sehr schwammig. Nun bin ich aber der Vater. Wo kann ich eine valide Auskunft erhalten oder kann ich davon ausgehen das dies auch nach dem Gleichheitsgrundsatz behandelt wird demzufolge ich wegen meines Geschlechts nicht benachteiligt werden soll?