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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 15:13:20 *
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Autor Thema: Ende Januar 2011 = Kopie Abrechnungen Januar2010- Dezember 2010 an den TH.  (Gelesen 212 mal)
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Henning1967
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Beiträge: 11

Danke
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« am: 12. Dezember 2010, 10:48:20 »

Hi
Mein TH wird demnächst für 12 Monate meine Abrechnungen sehen wollen.
Ich soll ihn die immer bis Ende Januar schicken.
Also Ende Januar 2011 = Kopie Abrechnungen Januar2010- Dezember 2010

Falls da was nicht stimmt, wird dann der Arbeitgeber angeschrieben?

Falls ja.
Da mein Arbeitgeber schon sehr Empfindlich auf meine INSO reagiert,wollte ich dann den TH schreiben, das falls was nicht stimmt, er es bitte mit mir klären sollte.


Wäre sowas möglich?


Gruss Henning
Gespeichert
paps
Moderator
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Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #1 am: 12. Dezember 2010, 17:52:30 »

Das wird er sowieso tun.

Der Arbeitgeber als Drittschuldner ist zwar für die korrekte Berechnung des pfändbaren Betrages verantwortlich, letztlich ist es aber am Schuldner selber, für die korekte Abführung des pfändbaren Teiles zu sorgen.

Aber in den meisten Fällen ist die Abrechnung korrekt, so dass kein Grund zur Sorge bestehet.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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