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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 15:13:31 *
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Autor Thema: Ende Januar EV und dann Privatinsolvenz ...  (Gelesen 916 mal)
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Nachdenkliche


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« am: 10. Januar 2011, 13:18:45 »

Ende Januar d. J. gebe ich die eidesstattliche Versicherung ab. Dazu wurde ich heute vorgeladen. Ich weiß grad auch nicht, wie ich den Weg der Privatinsolvenz beschreiten soll? Direkt zu einem Fachanwalt? Wie finde ich einen seriösen?

Ich bin nicht arbeitsfähig, befinde mich in einem Erwerbsunfähgkeitsrentenverfahren vor dem Sozialgericht.
Seit 2009 in 2. Ehe verheiratet, der Großteil der Schulden sind vor der Ehe gemacht worden, ebenso seinerzeit für ein Auto (Restwert: ca. 2000 Euro). Der Schuldenbetrag beläuft sich auf ca. 14 T Euro. Ein Teilbetrag  der Schulden von 2000 Euro (Anwaltsgebühren) wird von meinem Ex-Mann (1. Ehe) durch ein Verfahren nach der neuen Eheschließung eingefordert. Da ich über kein eigenes Einkommen bzw. Vermögen verfüge, werde ich jetzt den Weg der Privatinsolvenz beschreiten.

Was die Schulden durch die aufgelaufenden Anwaltsgebühren, die eine Woche nach der zweiten Eheschließung aufgeluafen sind, anbetrifft, haftet der neue Ehepartner dafür mit? Es liegt kein Ehevertrag vor.

Inwiefern kann eine Rückzahlung auf eine Steuererklärung für 2010 (mein Ehemann ist ja in Steuerklasse III) noch in Betracht bezogen werden? Ist dieser Betrag pfändbar?

Kann ich das Auto noch vor Abgabe der EV meinem Sohn übertragen oder einer Freundin (*schäm)?

Falls es zu verworren klingt, bitte ich nachzufragen. Ich war noch nie in so einer Situation und denke gerade wohl eher naiv als sachlich.

Für Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.

« Letzte Änderung: 10. Januar 2011, 13:25:14 von Nachdenkliche » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 10. Januar 2011, 18:42:44 »

Hallo,

Ende Januar d. J. gebe ich die eidesstattliche Versicherung ab. Dazu wurde ich heute vorgeladen. Ich weiß grad auch nicht, wie ich den Weg der Privatinsolvenz beschreiten soll? Direkt zu einem Fachanwalt? Wie finde ich einen seriösen? Warum keine caritative Schuldnerberatung?? Diese dauert zwar länger ist aber kostenfrei.

Ich bin nicht arbeitsfähig, befinde mich in einem Erwerbsunfähgkeitsrentenverfahren vor dem Sozialgericht.

Was die Schulden durch die aufgelaufenden Anwaltsgebühren, die eine Woche nach der zweiten Eheschließung aufgeluafen sind, anbetrifft, haftet der neue Ehepartner dafür mit? Es liegt kein Ehevertrag vor. Wenn er unterschrieben hat ja sonst nein.

Inwiefern kann eine Rückzahlung auf eine Steuererklärung für 2010 (mein Ehemann ist ja in Steuerklasse III) noch in Betracht bezogen werden? Ist dieser Betrag pfändbar? m.W. nach ja bin mir aber nicht sicher

Kann ich das Auto noch vor Abgabe der EV meinem Sohn übertragen oder einer Freundin (*schäm)? ja kann man aber es ist Vermögensverschwendung. Kann nach hinten los gehen, muss aber nicht. Ist das Auto noch finanziert??

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« Antworten #2 am: 10. Januar 2011, 19:50:21 »

Hallo, Dankeschön für die erste Antwort.

Nein, das Auto ist nicht mehr finanziert, ich habe es seinerzeit durch einen anderen Kredit abgelöst. Der Brief liegt hier bei mir.

Zitat
Was die Schulden durch die aufgelaufenden Anwaltsgebühren, die eine Woche nach der zweiten Eheschließung aufgeluafen sind, anbetrifft, haftet der neue Ehepartner dafür mit? Es liegt kein Ehevertrag vor. Wenn er unterschrieben hat ja sonst nein.

Also, verstehe ich das richtig? Wenn er einen Ehevertrag unterschrieben hätte, dann ja? Da wir keinen haben, nicht?

Das mit der caritativen Einrichtung werde ich morgen mal angehen, vielen Dank.
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« Antworten #3 am: 11. Januar 2011, 17:03:19 »

nein falsch verstanden. Ein Ehevertrag hat damit nichts zu tun. Wenn der Ehemann bei Vertragsabschluss unterschrieben hat oder z.B als Bürge. Da ich bei Anwaltsgebüren nicht unbedingt davon ausgehe hat der Gatte damit nichts zu tun.
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« Antworten #4 am: 11. Januar 2011, 18:00:45 »

Vielen Dank für deine Hilfe, ich war heute bei einem Anwalt und habe die Angelegenheit geklärt. Ich gebe die eV ab wg. der immensen Kosten, die mein Ex-Mann mir aufbürdet. Meinen Kredit  zahlt mein jetziger Mann weiter, das haben wir vorhin beschlossen.

Da ich kein Einkommen habe, wird mein Ex-Mann mir nur laufend den Gerichtsvollzieher schicken können, die Kosten zahlt er. Das hat mir mein Anwalt empfohlen. So komme ich um ein Insolvenzverfahren herum. Die durch meine Erkrankung gemachten Schulden zahle ich gerne und selbstverständlich, jedoch nicht die Kosten, die durch meinen Ex-Mann entstanden sind. Mein Auto wird morgen umgeschrieben auf meinen Ehemann.

Ich bin glücklich. Der Druck ist fort.
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« Antworten #4 am: 11. Januar 2011, 18:00:45 »



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« Antworten #5 am: 14. Januar 2011, 12:44:03 »

Liebe Inkassomitarbeiterin,

in mir der Wunsch, dir noch einmal ausdrücklich zu danken ... Das, was ich zuletzt schrieb, zählt jetzt nicht mehr, auch mein Kredit wird von meinem Mann nicht mehr gezahlt.

Ich habe mir Hilfe bei der Caritas geholt, so wie du mir das empfohlen hattest. Der Termin zur Schuldnerberatung ist zwar erst im Mai, jedoch hat mir der Mitarbeiter so wertvolle Hilfe telefonisch mit auf dem Weg gegeben, dass sich nicht nur EIN Brocken löste sondern ein ganzer Berg. Das erste Mal seit ? kann ich richtig durchatmen.

Er hat mir so viel Tipps gegeben, dass ich nun keine Angst mehr vor dem Kommenden habe. Er fragte mich, warum mein Mann überhaupt angefangen habe, meine Schulden zu begleiten, dass wir das Geld doch wohl für den Lebensunterhalt nötiger hätten? ... Ich sagte ihm, die Scham ...

Nach der eV werde ich nun ein Guthabenkonto einrichten, das andere Konto kündigen. Meine Rente, sollte ich sie kriegen, wäre unter der Pfändungsgrenze. Ich habe zwar so gesehen jetzt erstmal NICHTS, bin aber trotzdem reich beschenkt.

DANKE, DANKE, DANKE (hätte ich Blumen, würde ich dir gerne eine schenken) ... so nimm einfach meinen Dank an.

LG und ich wünsche mir, dass du vielen anderen auch so weiterhelfen kannst.  thumbup
« Letzte Änderung: 14. Januar 2011, 12:53:56 von Nachdenkliche » Gespeichert
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