Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 15:17:29 *
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Autor Thema: Ende WVP  (Gelesen 1632 mal)
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« am: 21. Januar 2012, 18:08:24 »

Hallo

Ich hab ende November mit TA Telefoniert er meinte meine schulden sind 100% abgezahlt und ich hab sogar eine Guthaben über Tausend Euro
Darauf hab bei Insolvenzgerich am 2.12.11 Antrag gestellt auf vorzeitige RSB.
Also bis heute Kamm nichts kein Post nichts von Amtsgericht sind jetzt fast 2 Monaten vorbei.
Darauf hab ich gestern Angerufen bei Amtsgericht und gefragt was da los ist.
Die Frau meinte da hat was gefehlt von meinem TA und es war auch Weihnachten und bla bla ich sollte demnächst Post von denen bekommen.

Das kann doch nicht sein oder ?
Das ganze verzögert sich nochmal um zwei Monaten durch nicht meiner Schuld.
Antrag wurde am 2.12.11 Gestellt und bis heute 20.1.12 wurde garnichts bearbeitet:-(

Ich suche Wohnung und ich muss bis Anfang Mai Ausziehen bin davon ausgegangen das es bald alles erledigt ist und ich das Geld zurück bekomme für meine neue Wohnung/Kaution/ Möbel und jetzt stehe ich dumm da und weis nicht wo vorne wo hinten ist und es wird immer weiter gepfändet
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« Antworten #1 am: 21. Januar 2012, 20:50:20 »

Ruhig Brauner, würde der Pferdebesitzer sagen.

Zwei Monate bei Gericht ist - sogar ohne Weihnachten - gar nichts. Der Vorgang ist in Bearbeitung und den Rest des Geldes bekommen Sie nach der Erteilung der RSB ausbezahlt.

Sie sind schuldenfrei - was wollen Sie mehr?
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« Antworten #2 am: 21. Januar 2012, 20:51:38 »

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam..
Tatsächlich passiert zwischen Weihnachten und Neujahr praktisch nichts auf der Geschäftsstelle.
Es müssen jetzt noch die Gläubiger und der TH gehört werden (theoretisch wären noch Versagunsanträge möglich)..
Sie werden sich noch einige Wochen gedulden müssen.. dntknw
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« Antworten #3 am: 22. Januar 2012, 14:45:56 »

Das weis ich alles aber wenn die sich Zeit lasen und im April das ganze nicht erledigt ist dann kann ich schauen auf welche Bahnhof ich schlafen gehe und das kann nicht irgendwo sein .
Auserdem der TH würde schon im miete Dezember angehört aber ich bis heute keine Post von Amtsgericht bekommen habe
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« Antworten #4 am: 22. Januar 2012, 14:57:48 »

Bis dahin sollte das erledigt sein, Anfang bis Mitte März ist realistisch.
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« Antworten #4 am: 22. Januar 2012, 14:57:48 »



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« Antworten #5 am: 22. Februar 2012, 17:21:34 »

So jetzt hätte ich noch ne frage

Anfang Dezember hab ich mit TA telefoniert er sagte zu mir alle Gläubiger wären befriedigt darauf hab ich gefragt ob auch Gerichtskosten und seine Kosten schon bedeckt sind.
Er meinte ja würde schon alles ganz am Anfang bedeckt.
Nach meiner Berechnung seit Dezember musste ich ein guthaben betrag bis heute von ca 1.800 eu haben , aber seine Sekretärin meine nein es sind ca fast 500 eu gut weil noch sonst welche kosten an (Gläubiger) bezahlen werden müssen obwohl Amtsgericht mir mitgeteilt hat das sich kein weitere Gläubiger gemeldet hat und ich wäre fertig und es muss nur noch Rechtfertigt werden Beschluss hab ich schon da Aufhebung sollte noch kommen
Wie kann das sein ???

Dann noch ne frage zum Bonus Zahlung
Am Juli diese Jahres wären das genau volle 5 Jahren aber dadurch das ich schon vorher fertig bin besteht trotzdem Prämie Zahlung oder nicht für 5 Monaten vom 5 Jahr ?

Danke schön .
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« Antworten #6 am: 02. März 2012, 11:15:52 »

Beschluss 13.2.12
in dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des xxx
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung vorzeitig erteil.

Die Laufzeit der Abtretungserklärung das Amt des Treuhänders und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger enden mit der Rechtskraft dieser Entscheidung.

Aus dem von dem Treuhänder vorgelegten Tätigkeitsbericht für das 4 Tätigkeitsjahr ergibst sich dass aus dem auf dem Anderkonto des Treuhänders vorhandenen Guthaben die noch offenen Verfahrenskosten bezahlt und sämtliche insolvenzgläubiger, deren Forderungen zur insolvenztabelle festgestellt wurden, befriedigt können.

Werden vor Ablauf der Wohlverhaltensphase die Verfahrensten berichtigt und sämtliche Gläubiger befriedigt ist auf Antrag des Schuldners die Wohlverhaltensphase vorzeitig zu beenden und die Restschuldbefreiung auszusprechen, vgl.Beschluss des BGH vom 17.3.2005 IX ZB 214/04. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung zu erteilen
---------------------
Beschluss vom 23.2.2012

Die Vergütungen des Treuhänders
vergütung 1423 euro
19% mehrwertsteuer 270euro
zwischensumme 1693 euro

abzgl. erhaltene vorschüsse 1270euro
summe 424euro
----------------------------

Ich verstehe nicht warum mir aber dann weiterhin von Gehalt gepfändet wird und wie lange soll ich denn noch warten .
« Letzte Änderung: 02. März 2012, 11:19:35 von dari75 » Gespeichert
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« Antworten #7 am: 02. März 2012, 11:31:42 »

Weil es in dem Beschluss steht:

Die Laufzeit der Abtretungserklärung das Amt des Treuhänders und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger enden mit der Rechtskraft dieser Entscheidung.

Der Bescheid wird nach 2 Wochen rechtskräftig. Die Frist beginnt mit Verkündung der Entscheidung.
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« Antworten #8 am: 02. März 2012, 11:34:42 »

Also.. die Rechtskraft tritt 2 Wochen nach Veröffentlichung des Beschlusses ein (Notfrist für sofortige Beschwerde/ Erinnerung)..
Bedeutet für Sie:

Beschluss 13.02
Veröffentlichung 15/16.02
Rechtskraft   29.02/01.03

Alle danach gepfändeten Einkommensanteile werden zurückerstattet..

PS: ich weiß, Kalle ,du warst vor mir.. whistle
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« Antworten #9 am: 02. März 2012, 11:47:10 »

Ok danke euch.
Die von Amtsgericht meinte so am 15.3 also kw Woche 11 wird sie das weiterleiten an Treuhänder .
Warum dann erst ??? Die Rechtskraft hat bereits gestern schon beendet
Im internet steht 23.2.2012
in dem Restschuldbefreiungsverfahren  über das Vermögen des xxx ,  wurde die Vergütung des Treuhänders nach § 293 InsO  festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, 2. OG, Zimmer 203 eingesehen werden.

 

Wie lange bracht er dann die Pfändungen zu stoppen und mir meine 2.500 euro zurück zu bezahlen
« Letzte Änderung: 02. März 2012, 11:55:43 von dari75 » Gespeichert
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« Antworten #10 am: 02. März 2012, 11:52:34 »

Weil auch das Amtsgericht immer noch mindestens eine Woche wartet, ob nicht doch noch etwas eingeht. Und dann muss der Rechtspfleger noch die Schlussverfügung machen und und und.
Und wie lange dann noch der Treuhänder braucht - fragen Sie ihn doch einfach. Und dann können Sie auch gleich fragen, wann er das Anderkonto abschließt und Ihnen den Rest überweist.
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« Antworten #11 am: 02. März 2012, 12:13:48 »

Echt krass
Am 2.12.11 Ist der Antrag auf RSB bei AG eingegangen und so wie es aussieht  wird das ganze irgendwann im April erledigt sein
Das sind fast 5 Monaten  fuchsteufelswild

Es wäre mir egal wenn ich nicht ausziehen müsste aber ich brauche das geld dringend  fuchsteufelswild
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« Antworten #12 am: 02. März 2012, 12:22:44 »

Wegen dem Geld würde ich mit dem Treuhänder reden. Vielleicht zahlt er ja auch einen Abschlag, damit Sie den Umzug machen können.

Ansonsten ist es halt so mit deutschen Gerichten, die sind eher nicht die schnellsten.
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« Antworten #13 am: 02. März 2012, 12:32:23 »

Ich kenne ihm er lässt mich sich nicht reden .
Ich werde jetzt für Monat obdachlos muss bei jemand einziehen für ne Monat . Unglaublich .
Ich muss im April raus aus dem Wohnung hab noch kein andere Wohnung gefunden wiedenn auch wenn ich nicht mal weis wann diese ganze schei**e endlich vorbei ist wann ich mein geld bekomme genau wegen Kaution oder Provision und auch Möbel hab Trennung, und das alles nur weil manche Ämter schlafen  fuchsteufelswild
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« Antworten #14 am: 02. März 2012, 12:51:50 »

Die Mietkaution müssen Sie nicht mit einem Mal bezahlen, die können Sie über drei Monate verteilen. Und mit dem Makler kann man auch reden, dass man das in Teilen zahlt.
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