Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 15:19
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 15:19:22 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Ende inSicht  (Gelesen 308 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
sille
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 16

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 0


« am: 12. Januar 2012, 12:02:57 »

Mitte März endet meine Wohlverhaltensphase. Da ich mich mit meinem Insolvenzverwalter nicht gut verstehe und er mit Absicht alle Anfragen von mir ignoriert frage ich hier.

Muss ich für Mätz noch eine Abrechnung einreichen? im Prinzip fließt mir mein Gehalt ja erst nach Erteilung der Restschuld zu. Oder wird die Erteilung nicht Tag genau ergehen? Ich werde sie auch bekommen da ich zum Leidwesen meines Treuhänders wirklich alles melde und aufzeichne. Und zwar doppelt an ihn und ans AG.Ich befürchte das er deshalb so genervt von mir ist! Ich habe einfach so eine Existesangst das ich getrieben bin alles megakorrekt zu machen.

Ich bedanke mich für eine Auskunft. juchu
Gespeichert
Insoman
Moderator
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 564

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 120



« Antworten #1 am: 12. Januar 2012, 12:26:36 »

Zitat
im Prinzip fließt mir mein Gehalt ja erst nach Erteilung der Restschuld zu.

Über Ihr volles Gehalt können Sie nach Ablauf der Abtretungserklärung verfügen (taggleich 6 Jahre nach Eröffnung)..
In der Praxis allerdings wird der IV wohl bis Rechtskraft der RSB Beträge einziehen.
Die überzahlte Summe wird dann an Sie ausgekehrt (sogar plus Motivationsrabatt!?).
Die März-Abrechnung müssen Sie noch einreichen.
Gespeichert

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3458 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz