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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 03:08:19 *
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Autor Thema: Englische Limited - Allheilmittel?  (Gelesen 1492 mal)
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maschulz
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WWW
« am: 18. Januar 2004, 11:13:00 »

In letzter Zeit findet man immer häufiger - auch im Web - Angebote zur Gründung einer englischen Limited. Angepriesen als Ersatz zur teuren deutschen GmbH, das mir bekannte günstigste Angebot liegt bei 259 €.

Doch was bekommt man dafür? Wer berät mich, wenn ich mit einer solchen Konstruktion rechtliche Probleme bekommt? Natürlich ist es möglich, schnell wieder einen Neuanfang zu finden.

Aber man muß gewaltig aufpassen, keine Fehler zu machen. Es sind gewisse "Spielregeln" zu beachten, die kaum jemand kennt. Sogar viele Rechtsanwälte und Steuerberater sind bei dieser Thematik nicht auf dem aktuellen Stand. Dabei sind doch zahlreiche vertragliche Gestaltungen sowie die neueste Rechtsprechung zu beachten.

Seit 1996 - damals gezwungen durch meine in Konkurs getriebene Abbruchfirma - habe ich mich intensiv mit dem Gründen und Verwalten von Englischen Limited Companies befaßt. Natürlich auch mit der deutschen GmbH.

Wer Informationen über dieses Thema möchte, oder spezielle Fragen dazu hat, wird von mir kostenlose Antworten erhalten. Natürlich biete ich diese Dienstleistungen auf meiner eigenen Webseite an, aber Werbung will ich mit diesem Beitrag nicht machen. Bitte verstehen Sie das als echtes Angebot zur Hilfe aus meinem persönlichen Erfahrungsschatz. Nicht mehr und nicht weniger.

Heute arbeite ich zu 90 % als selbständiger Dozent und als Buchführungshelfer - unter dem Dach meiner eigenen deutschen GmbH.
Gespeichert

Viele Grüße aus Velen
Ihr Steuersparberater
Manfred Schulz
Gast
weiß was
*****

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« Antworten #1 am: 05. September 2004, 23:27:00 »

Interessanter Artikel dazu aus dem Wirschaftsmagazin "brand eins", Ausgabe 6/2004:
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Boom der Beschränkten

Nie war es in Deutschland leichter, Unternehmer zu werden. Dank der englischen Rechtsform Limited geht das ruck, zuck und ganz ohne Kapital. Die Rechnung kommt hinterher.  
 
Text: Stefan Scheytt    

• Hereinspaziert ins Unternehmerlager! „Bestellen“ Sie sich – ratzfatz – Ihre neue Firma im Internet wie Socken bei Quelle oder ein Buch bei Amazon. Klicken Sie auf www.limited24.de, und innerhalb weniger Tage werden Sie für 185 Euro Managing Director einer Limited, die zwar formal in England sitzt, aber in Deutschland ihre Geschäfte machen kann. Wenn Sie es gar nicht mehr erwarten können, bekommen Sie Ihre neue Firma für einen Aufpreis von 50 Euro auch als „Blitzgründung“ innerhalb von 24 Stunden, und das alles bei „Geld-zurück-Garantie“.

Stammkapital? Ein Pfund reicht bereits aus, wozu mit mehr haften? Außer Ihrem neuen Titel Managing Director und der Rechtsform Ihrer neuen Kapitalgesellschaft ohne Kapital brauchen Sie kein Wort Englisch zu sprechen, Sie müssen nicht mal in England gewesen sein. Wer hat noch nicht, wer will noch mal? Nie war es leichter, Unternehmer zu werden!

Möglich gemacht hat das der Europäische Gerichtshof. Im Namen der Niederlassungsfreiheit kassierte er Ende 2002 die deutsche Praxis, ausländische Gesellschaften für rechtsunfähig zu erklären, die ihren faktischen Verwaltungssitz in Deutschland haben. Wenige Monate später zog auch der Bundesgerichtshof nach. Seither können die französische SARL, die spanische SL, die niederländische BV oder eben die englische Ltd. ihre Geschäfte in jedem EU-Land aufnehmen, ohne sich nach dem dortigen Recht umgründen zu müssen. Es herrscht damit der „Wettbewerb der Rechtsformen“, und die Limited macht  offenbar das Rennen. Nach einer Hochrechnung von Professor Heribert Hirte, geschäftsführender Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg, gibt es bei uns bereits zwischen 15000 und 25 000 Ltds. Seit der Entscheidung der europäischen Richter verzeichne das englische Gesellschaftsregister Companies House wöchentlich 1500 Gründungen mehr als vor dem Urteil, wobei ein guter Teil davon wohl nach Deutschland gehe.

Die Deutsch-Britische Handelskammer zählt mittlerweile täglich fünf Anfragen deutscher Unternehmer – früher war es eine pro Tag – und hat deshalb gerade einen Leitfaden veröffentlicht. Der Damm sei gebrochen, sagt Hirte: Was zunächst nur ein Rinnsal gewesen sei, habe sich zu einem Fluss entwickelt. Er glaubt, dies könne der „Anfang vom Ende der deutschen GmbH“ sein.

Daran arbeitet Michael Silberberger. Nach einem Konkurs mit seiner Internetfirma während des Börsen-Hypes ging der 31-Jährige nach Irland, erfuhr vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs und eröffnete in Birmingham seine eigene Limited (www.go-limited.de). Nach eigenen Angaben will Silberberger schon mehreren tausend Deutschen zur Limited verholfen haben, bis zu 150 zahlende Gründungswillige kommen zu seinen Seminaren in ganz Deutschland. Seinen Anspruch als Marktführer im Gründungsgeschäft unterstreicht Silberberger mit einer „Studie des Marktforschungsinstituts Rheinland“, aus der er als „Testsieger“ hervorgehe. Tatsächlich ist die „Studie“ eine Zusammenstellung von Gründungsagenturen, deren Preisen und Konditionen, die ausdrücklich „keine Empfehlung“ sein soll. Verwirrend ist auch die Website des Instituts, das sich mit dem Foto einer amerikanischen Groß-stadt-Skyline schmückt, seinen Sitz allerdings in Euskirchen hat.

Mit der Rechtsform wird gutes Geld verdient – von den Gründungsagenturen



Silberbergs Limited-Vorzeige-Unternehmer ist Uwe Nerlich, der es unter anderem schon in die »Zeit«, »Impulse« und die »FTD« geschafft hat. Automaten-Unternehmer Nerlich lässt sich gern mit beeindruckenden  Sätzen  zitieren.  Mit  seiner Variosyst Limited, angemeldet im Sommer 2003 in Birmingham, Sitz im oberfränkischen Wernberg, mache er als Kooperationspartner zahlreicher nationaler Post-unternehmen mit neuartigen Automaten weltweit Furore. In den ersten drei Monaten seiner Limited habe er „so viel Umsatz gemacht wie in den drei Jahren zuvor“ (wie viel, wird nicht gesagt). Begründung: „Als Einzelunternehmer hat mich keiner ernst genommen. Mit der neuen Rechtsform hieß es: Das muss eine große Firma sein.“ Soll man glauben, dass Nerlichs Geschäftspartner „in Taiwan, Hongkong, Macao, China, Nordafrika, Amerika und im arabischen Raum“ ihre Vorsicht aufgaben, nur weil er seinen Briefkopf änderte und seine unbeschränkte Haftung als Einzelunternehmer in die beschränkte einer Limited verwandelte?

Durch seinen Erfolg bei internationalen Ausschreibungen, so Nerlich weiter, werde seine Fünf-Mann-Firma in den nächsten zwei Jahren am deutschen Marktführer Sielaff (560 Mitarbeiter) „vorbeiziehen“. Aber wie will jemand, der das Stammkapital für eine GmbH scheut, seine weltweiten Wachstumspläne finanzieren?

Aussagen von Insidern der überschaubaren Automatenbranche legen den Eindruck nahe, dass der Mann vor allem ein begnadeter Selbstvermarkter ist. Die von Nerlich behaupteten Erfolge beim Verkauf von Briefmarken- und Parkscheinautomaten – er spricht von 30 000 Geräten – halten die Wettbewerber für maßlos übertrieben. Beispiel: An die taiwanesische Post will er mit seiner Limited in einem Jahr 2500 Automaten abgesetzt haben, von dort kommt aber nur die Bestätigung für 68 Stück seit 2000. Uwe Nerlich selbst will – oder kann? – keine weiterführenden Informationen dazu geben.



Wunder der Globalisierung: die Haarvanna Friseur Ltd., Pöcking



Eine andere Vorzeige-Kundin von Limited-Agent Silberberger ist Friseurmeisterin Nikola Pfaff. Sie hat ihr Zwei-Frauen-Studio in Pöcking jüngst von einer GbR in die Haarvanna Friseur Ltd. umgewandelt. Stammkapital: fünf Pfund, Gründungsgebühren: rund 400 Euro. Was will eine bayerische Friseurmeisterin im englischen Handelsregister? Sie will die Handwerkerpflichtbeiträge  zur  Rentenversicherung umgehen und stattdessen privat vorsorgen. So hat es ihr Silberberger empfohlen. „Ich hoffe, dass es klappt, aber es ist noch nicht durch“, sagt Nikola Pfaff. Dafür muss sie als Limited-Inhaberin jetzt ihre Bilanz in englischer Sprache hinterlegen – eine Pflicht mit knapper Frist, deren Versäumen  schnell  mit  der  Löschung  der Firma bestraft wird, die Publizitätspflicht ist in England wesentlich schärfer als für deutsche GmbHs.

Abgesehen davon, dass sich Pfaffs Konkurrenz jetzt mit ein paar Klicks im englischen Companies House die Bilanzen von Haarvanna Ltd. herunterladen kann – was ist, wenn die Friseurin einem Kunden aus Versehen ins Ohr schneiden sollte und der auf die Idee kommt, sie in England zu verklagen? Dann hätte sie ein echtes Problem: Wie einen Anwalt in Birmingham finden? Wie mit ihm kommunizieren? Würde  er  von  ihrer  deutscher  Rechtsschutzversicherung bezahlt?

Der Rechtsanwalt José Campos Nave, Spezialist für Gesellschafts- und Steuerrecht, sagt: „Ein deutscher Handwerker oder GmbH-Geschäftsführer kann sich bei Rechtsfragen an die IHK, seinen Fachverband und an Behörden wenden.“ Der Inhaber einer kleinen Limited dagegen sei meist auf seine Gründungsagentur angewiesen, die für jede zusätzliche Beratung auch  zusätzliches  Stundenhonorar  verlange. Das Geschäftsprinzip erinnere an das von Rockefeller, „der den Leuten Öllampen schenkte und an ihren Ölkäufen verdiente“.

Nicht besser sei es, wenn die Gründungsagentur auf englische Anwälte verweise:  „Englische  Anwälte  sind  sehr teuer, und das englische Recht ist eine fantastische Mandats- und Umsatzmaschine für  die  Kanzleien“,  so  Campos  Nave. „Welcher deutsche Gewerbetreibende mit einer Limited ist so vertraut mit der englischen Sprache und dem englischen Recht, dass er nicht schon beim kleinsten Problem völlig überfordert wäre? Die meisten lassen sich doch auf etwas ein, von dem sie keine Ahnung haben.“

Michael Silberberger ficht das nicht an:  „Die  Limited  stellt  die  GmbH  in nahezu allen Kriterien in den Schatten.“ Zweifellos  ist  die  Limited  in  wenigen Tagen gegründet, während es bei einer GmbH viele Wochen dauern kann. Aber welche seriöse und langfristige Geschäftsidee scheitert an einem Zeitverlust von einigen Wochen? Für ganz Eilige gibt es hier  zu  Lande  außerdem  die  Vorrats-GmbH. Billiger ist die englische Rechtsform auch nur auf den ersten Blick. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) weist darauf hin, dass die Gründungsagenturen die Folgekosten für die Betreuung ihrer Limiteds gern verschweigen oder herunterspielen.

Laut Heribert Hirte suggerieren die Anbieter auch oft, der Inhaber einer Limited sei persönlich nicht haftbar. Zwar sei der deutsche Haftungsdurchgriff in England unbekannt, „aber am Ende ist klar: Auch  der  Gesellschafter  einer  Limited ist  unter  bestimmten  Voraussetzungen persönlich verantwortlich“. Zumal noch gar nicht ausgemacht ist, ob sich ein in Deutschland tätiger Limited-Inhaber überhaupt auf seine Haftungsfreiheit nach englischem Recht berufen kann.



Limiteds sind eine prima Sache. Auch für Pleitiers und halbseidene Gründer



In einer IHK-Zeitschrift schreibt der Stuttgarter Rechtsanwalt Stefan Mühlbauer: „Die wissenschaftliche Diskussion ist in vollem Gange, die Meinungsvielfalt groß.“ Er verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg. Das hatte im Fall einer insolventen Limited entschieden, dass sie nicht wie eine deutsche GmbH, sondern wie eine OHG zu behandeln sei – also mit unbeschränkter Haftung des Gesellschafters. Der hatte seiner mit nur 100 Pfund Stammkapital ausgestatteten Limited alle Ausgaben aufgebürdet, während der deutschen GmbH seiner Ehefrau alle Einnahmen zustanden.

Der größte Vorteil der Limiteds ist in den Augen ihrer Propagandisten, dass die Gründer nicht verpflichtet sind, Kapital aufzubringen. Ein sonderbares Argument. Denn niemand ist verpflichtet, das Stammkapital einer GmbH nutzlos auf einem Konto zu parken. Zudem sei es durchaus sinnvoll, eine Firma mit einer gewissen Liquidität zu starten, so Doris Möller, die beim DIHK für Handels- und Firmenrecht zuständig ist. Eigentlich brauchen Limiteds sogar besonders viel vertrauensbildendes Kapital, weil der Argwohn gegen diese Rechtsform bei vielen Banken und anderen Geschäftspartnern sehr tief sitzt. Anwalt Campos Nave: „Will ich jemanden beliefern, der keine 100 Euro Stammkapital aufbringen will oder kann?“

Es spricht also viel dafür, dass zum Boom der Limiteds in Deutschland naive, aber auch halbseidene und unseriöse Firmengründer beitragen. Pleitiers, die es über den englischen Umweg erneut versuchen. Männer,  die  sich  per  Ltd.  heimischen Unterhaltspflichten entziehen wollen. Angestellte,  die  undercover  dem  eigenen Arbeitgeber Konkurrenz machen.

Doris Möller vom DIHK weiß von vielen Limiteds, deren Inhaber hier zu Lande schon eidesstattliche Versicherungen geleistet haben, gegen die Insolvenzverfahren oder Gewerbeaufsichtsverfahren laufen, die sich dem juristischen Zugriff entziehen, indem sie Postzustellungen torpedieren. Jochen Hüls, Geschäftsführer von Limited24  in  München,  eine  der  wenigen Gründungsagenturen,  die  als  deutsche GmbH in Deutschland fassbar sind, sagt in schöner Offenheit: „Eine Limited hat furchtbar viel Missbrauchspotenzial.“

Auf  www.eurolimited.de  schreit  es radebrechend: „Unter Top-Angebot fuer 999 Euro: Firmengruendung mit Sharholder (Eigentuemer) und Sie als Direktor mit garantierter Kontoeröffnung in Deutschland, egal wie negativ die Schufa des Direktor ist.“ Und auf www.firma-ausland.de werden als Vorteile der englischen Ltd. genannt: „Anonyme Gründung möglich, zum  Beispiel  nach  Insolvenz/Konkurs oder ähnliches“ und „Legale Steuerminderung“.

Bis da Vertrauen aufgebaut ist und die deutsche GmbH tatsächlich zum Auslaufmodell wird, muss noch viel Wasser die Themse hinunterfließen. --

--- --- ---

Gruß
Moneyfox
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