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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 15:32:26 *
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Autor Thema: Erbe und Insolvenzverfahren  (Gelesen 572 mal)
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Mauselxl
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« am: 27. April 2010, 14:48:53 »

Liebes Forum,
erstmal vielen Dank für eure vielen hilfreichen Tipps.

Ich habe schon wieder eine Frage:
Mein Mann ist seit November 2009 im Insolvenzverfahren. Kennzeichen: IK
Da mein Mann kein Einkommen hat läuft es auf den Nullplan raus.
Nun ist seine Mutter im Februar 2010 verstorben. Ein "Barvermögen" war nicht vorhanden.
Lediglich eine Versicherung für die Beerdigungskosten. Diese Versicherung hat der Bestatter bekommen und auch für die Beerdigung verbraucht.
Nun zur meinen Fragen:
Muss mein Mann das seinem TH melden?

Das Konto der Mutter muss noch gekündigt werden.
Dafür soll mein Mann sich einen Erbschein vom Amtsgericht holen.
Ist das nötig? Oder sollen wir das Konto laufen lassen?
Ist sowieso kein Guthaben drauf.
Müssten die dann doch irgendwann von selbst kündigen oder?

Vielen Dank für eure Hilfe
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paps
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« Antworten #1 am: 27. April 2010, 19:27:13 »

Ihr Mann muss auf jeden Fall den Todesfall anzeigen.
Die Sterbegeldversicherung gehört nicht zur Erbmasse, wenn das Bezugsrecht nicht auf "gesetzliche Erbfolge" lautet.

Er kann aber das Erbe ausschlagen.
Besonders dann, wenn unklare Vermögensverhältnisse herrschen.

Das Konto würde irgend wann gekündigt werden.
Da aber sicherlich keine Geldeingänge mehr zu verzeichnen sind, werden auch dort Kosten entstehen, die die Erben zahlen müssten.

Insofern ist eine Erbausschlagung wohl ehr das richtige.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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Mauselxl
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« Antworten #2 am: 27. April 2010, 20:04:21 »

Hallo Paps,
erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Sorry habe ich das richtig verstanden:
Er muss also den Todesfall seiner Mutter dem TH melden? Auch wenn er im Grunde nichts geerbt hat?
Kann er denn noch nach über 2 Monaten das "Erbe" ausschlagen?   shocked

Liebe Grüße
Mauselxl
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paps
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« Antworten #3 am: 28. April 2010, 21:22:15 »

Nein Ausschlagung ist nicht mehr möglich.

Er sollte den Todesfall melden.
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ThoFa
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« Antworten #4 am: 30. April 2010, 22:08:08 »

Hallo,

nichts geerbt, dann muss und sollte er auch nichts melden, was denn auch?

MfG

ThoFa
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 30. April 2010, 22:08:08 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 30. April 2010, 23:48:41 »

und eine Erbschaft lässt sich ggfl. auch nach der 6 Wochfrist noch "anfechten", wenn man nicht wusste, was wirklich "los" war.

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