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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 15:32:37 *
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Autor Thema: Erbe während der WVP  (Gelesen 510 mal)
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sweety75
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« am: 09. März 2009, 19:17:16 »

Hallo habe da mal ne Frage.
Bin in der WVP und das ganze endet im Januar 2010 :-)
Jetzt ist meine Oma gestorben und meine Mutter erbt. Es wird so sein das meine Eltern mir evtl. einen Betrag X geben werden als Erinnerung
an meine verstorbene Oma.
Muss ich das nun dem IV melden oder wie muss ich mich verhalten. Es gibt kein Testament.

Danke für Eure Antworten.
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MissTraut
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« Antworten #1 am: 09. März 2009, 19:22:47 »

Hallo Sweety  welcome_group,

es ist doch so, dass Du nicht direkt geerbt hast. Wenn Deine Eltern Dir mit diesem Geld z.B. einen neuen Wohnzimmerschrank kaufen würden, dann müsstest Du davon auch nicht die Hälfte an TH abgeben oder Deine Eltern bezahlen Dir einen Urlaub, dann musst Du TH auch nicht mitnehmen  lollol

LG
MissTraut
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und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
sweety75
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« Antworten #2 am: 09. März 2009, 19:30:23 »

Ok danke also gilt das nur wenn man direkt Erbe ist .....

Danke trotzdem für die schnelle antwort  cheesy
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paps
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« Antworten #3 am: 09. März 2009, 20:47:34 »

Sie sind doch in der normalen Erbfolge noch garkein Erbe.
Das Kind ihrer Oma (ihre Mutter) lebt noch. Also können Sie garnicht von Ihrer Oma erben.
Es sei denn ihre Mutter verzichtet auf das Erbe. Aber so besch. wird sie ja wohl nicht sein.

Wenn ihre Mutter ihnen was gibt, von dem großen Erbe, dann geht es den TH nicht das Schwarze unter den Nägeln an.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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