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Autor Thema: Erbengemeinschaft einer Immobile plötzlich droht bei einem Insolvenz  (Gelesen 1006 mal)
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ahab
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« am: 19. Januar 2008, 17:18:23 »

Folgende Situation:

2 Geschwister erben im Jahr 2007 das gemeinsame Elternhaus, das seit dem Antritt des Erbes renoviert wurde.
Der geplante Verkauf des Hauses, ist bis dato noch nicht zustande gekommen, da Potentielle Käufer kurzfristige
abgesprungen sind....Die Immbolie wird derzeit nicht bewohnt.

Nun ergibt sich folgende Situation Geschwister A teilt plötzlich Geschwister B mit der Er/Sie bis über beide Ohren
verschuldet ist und evtl. die Private Insolvenz droht....

Geschwister B hat nun leider nicht die Finanziellen Möglichkeiten um Geschwister A seinen Erbteil auszuzahlen.
Geschwister B möchte aber das der Hausanteil von Geschwister A bei dessen drohender Insolvenz nicht in die Insolvenz
Masse mit einfliest. Gleichzeitig möchten Beide Geschwister das Haus nicht kurzfristig verkaufen da sonst evtl. nur 80 Prozent des tatsächlichen Verkaufswertes erziehlt werden...

Was kann man machen:

Kann zb. Geschwister A seinen Hausanteil an das Kind von Geschwister B verschenken?
Kann zb. Geschwister A seinen Hausanteil "bilig" an oben genanntes Kind verkaufen?


oder anders gefragt wie ist die Immobilie zu retten das trotz drohender Insolvenz von Geschwister B das Haus für seinen
Tatsächlichen Wert verkauft werden kann? Ohne das ein Notverkauf stattfinden muss weil die Gläuber bei Geschwister A anklopfen?
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paps
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« Antworten #1 am: 19. Januar 2008, 17:33:59 »

In Abhängigkeit der tatsächlichen Überschuldung un den verbleibenden Fristen gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Eintragung von Grundbuchrechte
vorgezogenes Erbe der Kinder
Verkauf des 1/2 Anteils

aber Anfechtung der Rechtshandlung:

Es gibt drei Fristen:
10 Jahre für vorsätzlich Gläubiger schädigende Verfügungen,
vier Jahre für Schenkungen und
zwei Jahre für Verfügungen an nahe stehende Personen.
Eine vorsätzlich Gläubiger schädigende Verfügung an einen Verwandten ist demnach 10 Jahre lang anfechtbar.

#Schließlich führen Verfügungen, die drei Monate vor der Eröffnung vorgenommen wurden und einem Gläubiger - außerhalb eines Bargeschäftes - eine höhere Befriedigung verschafft haben, als den anderen Gläubigern, zu Anfechtungsrechten, wenn der Gläubiger wusste, dass der Schuldner insolvent ist oder Insolvenz drohte.

Sie sehen, dass die Sanktionen im Gesetz ausführlich und differenziert geregelt sind, um hier möglichst keine Schlupflöcher für Umgehungen zu ermöglichen.

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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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« Antworten #2 am: 29. Januar 2008, 15:49:23 »

Hallo,

die sinnvollste, weil auch nicht anfechtbare Lösung ist, das Haus zum anteiligen Verkehrswert (eventuell schätzen lassen) von Geschwister A an Geschwister B zu verkaufen. Geschwister B finanziert diesen Kauf über Bankkredit. Da der Anteil hier maximal (außer das Testament hat andere verteilung vorgesehen) 50% des Verkehrswert ausmacht, dürfte auch eine Finanzierung möglich sein. Es gibt zwischenzeitlkch mehrere Banken, die nur abgestellt auf den verkehrswert des Objekts finanzieren.

Ein billigerer Verkauf  wäre, wie Paps bereits beschrieben hat, anfechtbar und damit unklug.

Möglicherweise kann Geschwister A mit dem Verkaufserlös seine Verbindlichkeiten bezahlen oder auch einen Vergleich durchführen.

Der Verkauf muß durchgeführt werden, bevor ein Gläubiger des Geschwister A mit einem vollstreckbaren Titel eventuell eine Zwangssicherungshypothek eintragen läßt. Geschieht dies vor dem Verkauf, dürfte der Verkauf unmöglich oder zumindest sehr erschwert sein. Darum ist wohl Eile geboten.

Grüße aus Landsberg

Thomas Planer
 



 
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RA Hechler


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« Antworten #3 am: 29. Januar 2008, 21:01:02 »

Kann zb. Geschwister A seinen Hausanteil an das Kind von Geschwister B verschenken?

-> das bringt gar nichts, wird sofort angefochten.

Kann zb. Geschwister A seinen Hausanteil "bilig" an oben genanntes Kind verkaufen?

-> ebenso

oder anders gefragt wie ist die Immobilie zu retten das trotz drohender Insolvenz von Geschwister B das Haus für seinen
Tatsächlichen Wert verkauft werden kann? Ohne das ein Notverkauf stattfinden muss weil die Gläuber bei Geschwister A anklopfen?

-> schlimmstenfalls gibt es eine Teilungsversteigerung und jeder erhält seinen hälftigen Anteil.  Das entscheidend letztendlich die Gläubiger.

Grüße auch Schwäbisch Gmünd
RA Hechler
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 29. Januar 2008, 21:01:02 »


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paps
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« Antworten #4 am: 29. Januar 2008, 22:42:48 »

Ja so ist das in D.
Zwei Anwälte, zwei Meinungen. cry
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Mfg Paps

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« Antworten #5 am: 30. Januar 2008, 08:00:44 »

@ Paps,

sorry Paps, aber die Meinungen sind nicht konträr. Und ferner bin ich nicht Anwalt sondern Unternehmensberater mit über zwanzigjähriger Sanierungserfahrung.
 
Grüße aus Landsberg

Thomas Planer
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« Antworten #6 am: 30. Januar 2008, 18:43:36 »

Sorry!

Man lernt halt nie aus.

Allerdings war ich bis gestern noch der festen Meinung, dass ihr Web-Link auf die Seite einer Anwaltskanzlei führt.
So kann man sich irren. rougi
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Mfg Paps

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