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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 15:33:39 *
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Autor Thema: Erbschaft Schulden, Frist abgelaufen  (Gelesen 728 mal)
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Gypsy
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« am: 21. Februar 2011, 11:39:50 »

Hallo zusammen,

habe ein akutes Problem:

am 7.1.11 ist meine Mutter verstorben (in USA) und hat u.a. ein deutsches Konto mit einigen Tausend Euro Minus hinterlassen. Ebenso 2 Ausbildungsversicherungen und eine L-Versicherung zugunsten der Enkel (Kinder meiner Schwester).

Meine Schwester (lebt in USA) und ich waren uns einig, mit der LV das Minus auszugleichen, um das Konto schließen zu können.

Gestern teilt mir meine Schwester per email mit, sie habe die Versicherung angewiesen, das Geld auf das Konto der Cousine zu überweisen.

Bisher hatte ich alles in Deutschland erledigt (Rente, Vers, Bank).

SO: 1. die Frist das Erbe abzulehnen ist abgelaufen, oder?
2. Was passiert, wenn meine Schwester das Konto NICHT ablöst?
3. Kann ich überhaupt belangt werden, wenn ich PI habe?
4. Kann das der PI schaden, weil ich "grob fahrlässig Fristen versäumt" habe?
5. Wie geeh ich nun am besten vor?

Danke schonmal und Grüße

Gypsy
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« Antworten #1 am: 21. Februar 2011, 14:34:24 »

War die Mutter nur zu Besuch in USA oder hat sie dort gelebt?
Wenn die Mutter den Wohnsitz im Ausland hatte, beträgt die Frist 6 Monate.

Wenn kein Testament vorliegt gilt gesetzliche Erbfolge, d.h. dass hier zunächst jeder Erbe anteilig die Hälfte der Schulden erbt. Eine testamentarische Regelung geht natürlich vor.
Wenn, dann erben Sie also 50 % der Schulden und auch des möglicherweise vorhandenen Vermögens. Gibt es vielleicht noch eine Mietsicherheit oder Schmuck?


Die Annahme des Erbes bedeuten Neuschulden, die erst einmal nichts mit der laufenden Insolvenz zu tun haben.
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Gypsy
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« Antworten #2 am: 21. Februar 2011, 14:45:31 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Sie hatte dort ihren Wohnsitz und in Deutschland nur eine Postadresse.

Kann ich nun das Erbe noch ablehnen, obwohl ich aktiv war und z.B. eine Versicherung habe aufheben lassen, Los gekündigt etc.?

Würde wohl keinen Sinn machen, 50% der Schulden zu erben und die Versicherungen gehen zu 100% an Schwesters Kinder.

Es ist kein Vermögen hier. Schmuck existiert in USA (bei meiner Schwester)

Grüße
Gypsy
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Der_Alte
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« Antworten #3 am: 21. Februar 2011, 15:12:15 »

Ich würde so schnell wie möglich zum Nachlassgericht gehen und Erbverzicht erklären.
Dass man sich zunächst einen  Überblick verschafft über die Schuldenlage und auch die notwendigen Schritte einleitet und z.B. Verträge zu kündigen gehört zum Leben und hindert die Ausschlagung nach meiner Kenntnis nicht.
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Es grüßt der Alte
Gypsy
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« Antworten #4 am: 22. Februar 2011, 07:44:11 »

Guten Morgen,

vielen herzlichen Dank. So werde ich es auf jeden Fall machen. Sicher ist sicher.

Grüße

Gypsy
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. Februar 2011, 07:44:11 »



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