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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 15:34:27 *
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Autor Thema: Erbschaft in der Privatinsolvenz  (Gelesen 1811 mal)
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meilo
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« am: 11. April 2009, 10:23:59 »

Wie verhält es sich, wenn man in der Privatinsolvenz Geld erben sollte?
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juergengrisu
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« Antworten #1 am: 11. April 2009, 10:41:24 »

Hallo hi
Ein Erbe in der Insolvenz  : im Laufenden Verfahren ..? ist glaub ich Masse?? bin mir da aber nicht sicher,,
in der WohlverhaltensPhase  muss zu 5o % an den Treuhänder rausgegeben werden (wenn das Insoverfahren auf gehoben wurde und die RSB angeköndigt wurde)

Grüß
Juergengrisu
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meilo
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« Antworten #2 am: 11. April 2009, 10:51:51 »

Besten Dank!
Ich muss aber noch einen Zusatz hinzufügen.
Kann ich nach der Erbschaft das Geld in vollem Umfang einen Privatschuldner gleich auf sein Konto überweisen?
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juergengrisu
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« Antworten #3 am: 11. April 2009, 11:08:51 »

Nein !! auf keinen Fall an einen Schuldner das ist VERSAGUNGSGRUND begünstigung eines Schuldners.... NUR an den TREUHÄNDER
machen sie keinen Fehler und gefährden ihr verfahren..

gruß
juergengrisu
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meilo
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« Antworten #4 am: 11. April 2009, 11:19:07 »

 :wink:Alles klar.
Vielen Dank.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 11. April 2009, 11:19:07 »



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doppelmoppel51
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« Antworten #5 am: 12. April 2009, 12:15:09 »

Hallo,
nach unserer TH ist es auschlaggebend, wann der Erbschaftsfall eintritt.
Stirbt der Erblasser vor oder in der Insolvenzphase, fließt alles in die Masse, tritt der Erbschaftsfall in der Wohlverhaltensphase  ein, behält man 50%, die ander en 50% gehen in die Masse.
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