Die Erbschaft meines Vaters (Mehrfamilienhaus) will ich im Todesfall, der leider in Kürze eintreten könnte, zugunsten meiner Kinder ausgeschlagen.
Mein Vater hatte nun die Überlegung, ob er nicht das Mehrfamilienhaus gleich direkt an meine Kinder per Schenkung übergibt und dabei die Eintragung einer Reallast zu meinen Gunsten vornehmen läßt, die während der Zeit meiner Insolvenz ausgesetzt wird bzw. erst mit Abschluss der Insolvenz beginnen soll. Er möchte damit meine Rente für die Zukunft absichern.
Lt. Auskunft seines Rechtsanwalt ist das möglich, wenn ich zusätzlich auf meinen Pflichtteil für den ersten Erbfall, vermutlich mein Vater, verzichte und erst im zweiten Erfall (meine Mutter) annehme.
Klingt ja für mich ganz positiv und logisch, aber ist das rechtlich möglich, ohne dass es schädlich ist für meine Wohlverhaltensphase und die Reallastbeträge auch nicht gepfändet werden können?
