Nein.
Ihr Bekannter sollte lieber mal direkt an einen Experten herantreten, bevor das erste Loch falsch zugeknöpft wird!
Was denn nun... Keine Konsequenzen für RSB aber doch lieber einen Experten aufsuchen? Oder wie?
Nebenbei bemerkt gibt es keine Formularpflich bei Regelinsolvenzen. So gesehen wäre er auch nicht verpflichtet irgendeinen Absatz 7 punkt was auch immer auszufüllen.
Ach so, ah ja. Das bedeutet: Man kann ans Gericht schreiben: "Hallo, ich kann nichts mehr bezahlen, möchte gerne eine Regelinsolvenz beantragen, macht ihr das bitte für mich?" oder wie? Und das Gericht eröffnet mal gerade so eben eine Regelinsolvenz, ohne enstsprechende Formularien?? Sorry, aber das kann ich nicht glauben.
Du hast doch sicher eine rechtssichere Quelle dafür, oder? Z.B. einen entsprechenden Paragraphen, oder?
Freut sich mein Bekannter darauf, entlastet es ihn doch von viel Arbeit.
Ach ja, nebenbei bemerkt.....
Meine RI war NUR nach Abgabe eines ausgefüllten Formulares möglich.