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« am: 24. September 2009, 12:08:03 » |
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Hallo,
gibt es Erfahrungen mit kompetenten IV im Raum Weimar. Würde gerne zur Antragstellung die Möglichkeit des Vorschlages eines IV wahrnehmen.
Lieben Gruß Matthias
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lucca_m
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« Antworten #1 am: 24. September 2009, 13:18:52 » |
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Was genau meinen Sie?
Wenn Sie mit IV einen Insolvenzverwalter meinen, dann wird ein solcher Sie nicht beraten!!! Sie brauchen eine Schuldnerberatungsstelle oder im Falle einer Selbständigkeit einen professionellen Wirtschaftsberater (falls man sich effektive Hilfe leisten möchte)
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« Antworten #2 am: 24. September 2009, 13:35:14 » |
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Ach, sorry. Ich meine natürlich ein Anwalt in der Position des Treuhänders. Den kann ich doch vorschlagen, oder hab ich das falsch verstanden?
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lucca_m
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« Antworten #3 am: 24. September 2009, 13:40:20 » |
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DAs haben Sie falsch verstanden.
Wem wollen Sie einen Treuhänder vorschlagen? Dem Insolvenzgericht? Warum? Was haben Sie imt einem Treuhänder zu tun?
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« Antworten #4 am: 24. September 2009, 13:55:28 » |
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Ach ist das alles kompliziert  . Gut das ich so auf meine Wissenslücken stoße. Ich meine den Insolvenzverwalter. Eine Beratung erwarte ich nicht. Mein Wunsch ist es nur jemanden als IV zu haben der einer Erfahrung nach kompetent ist, und kein Schlachter der seine nach Möglichkeit gegen der Betroffenen entscheidet. Ebenfalls habe ich hier im Forum auch von IV gelesen, die nicht besonders engagiert sind. Daher die Frage: Wen könnte ich aus dem Raum Weimar zum einreichen des RegelInso-Antrages evtl. vorschlagen?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
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« Antworten #4 am: 24. September 2009, 13:55:28 » |
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makro
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« Antworten #5 am: 24. September 2009, 14:06:09 » |
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Der Insolvenzverwalter ist ein Verwalter und kein Berater! kein Schlachter der seine nach Möglichkeit gegen der Betroffenen entscheidet nun ja, der Gläubiger ist auch bzw. vor allem Betroffener! Der Insolvenzverwalter ist dazu da das Vermögen welches noch besteht im Sinne der Gläubiger zu verwerten und den Erlös unter ebendiesen aufzuteilen. Ich denke das man da keine direkt Aussage machen kann, je weniger man von einem Insolvenzverwalter erwartet, desto besser!
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« Antworten #6 am: 24. September 2009, 14:10:38 » |
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...nur wird es ja auch unter den IV solche und solche geben! Irre ich mich?
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ThoFa
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« Antworten #7 am: 24. September 2009, 14:29:29 » |
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Hallo, Sie irren.  Sie können natürlich einen vorschlagen, i.d.R: wird der dann nicht genommen.  Es kommt aber auch gar nicht darauf an, wer IV ist, wichtig ist, dass Sie gut vorbereitet, mit einem vorher definierten Ziel in die Insolvenz gehen. MfG ThoFa
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« Antworten #8 am: 24. September 2009, 14:33:34 » |
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Es kommt aber auch gar nicht darauf an, wer IV ist, wichtig ist, dass Sie gut vorbereitet, mit einem vorher definierten Ziel in die Insolvenz gehen.
Was heißt das?
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lucca_m
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« Antworten #9 am: 24. September 2009, 15:10:43 » |
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Eine Insolvenz kann immer nur Ihre Vergangenheit regeln. Wie wollen Sie zukünftig Ihre Existenz sichern? Soll Ihr Betrieb fortgeführt werden? Wollen Sie den Betrieb evtl. verkaufen? Welches sind die Gründe für die aktuelle wirtschaftliche Lage? Wie liese sich sowas für die Zukunft vermeiden? Wei ist das Verhältnis zu Leiferanten, Kunden und Mitarbeitern? Wie kommuniziert man am effektivsten die weiteren Schritte an eben genannte? Welche Partnerschaften würden sinnvoll sein, um das vor der Insolvenz festgelegte Ziel zu erreichen.
Ein IV spielt in all diesen Überlegungen keine bis eine geringe Rolle. Und Sie werden all das oben genannte ganz sicher alleine nicht schaffen. In den seltens Fällen mit einem Anwalt auf Beratungshilfeschein. Eine kostenlose öffentliche Schuldnerberatung wird Sie wieder nach Hause schicken.
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« Antworten #10 am: 24. September 2009, 15:44:42 » |
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Also wäre das einzige ein darauf spezialisierter Unternehmensberater? Anwalt? Die Ausarbeitung eines Rettungsplans meine ich.
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teute
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« Antworten #11 am: 24. September 2009, 17:15:36 » |
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hallo
Rettungsplan ?
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lucca_m
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« Antworten #12 am: 24. September 2009, 17:31:16 » |
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unter uns gesagt, genau das.
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paps
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« Antworten #13 am: 24. September 2009, 18:28:46 » |
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Grundsätzlich müßte die Frage doch aber nach Erfahrungen mit der Zuteilung von IV/TH durch das Amtsgericht Erfurt, lauten.
Eine mögliche Antwort darauf wäre: Für Neuanträge meist nicht mehr am Wohnort. Mühlhausen,Berlin, Leipzig sind immer öfter bevorzugte Städte in den die TH/IV ihren Kanzleisitz haben. Ist ja auch kein Wunder bei 6 carritativen, 2 Vereinen und etlichen Anwälten, die sich die Schuldnerberatung allein in Erfurt. auf die Fahnen geschrieben haben.
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« Antworten #14 am: 24. September 2009, 19:43:35 » |
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@paps, das ist dann, wie ich zwischen den Zeilen lese, ein Nachteil. Die räumliche Entfernung zum IV/TH!?
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